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Energieliefer-Contracting
Energieliefer-Contracting wird nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) ausgeschrieben. Im Regelfall wird das offene Verfahren angewendet (öffentliche Ausschreibung), d. h. es können sich beliebig viele Bieter an der Ausschreibung beteiligen und die Ausschreibungsunterlagen anfordern.
Für Ausschreibungen nach VOL/A gilt ein Schwellenwert von 211.000 EUR, d.h. ab diesem Auftragsvolumen muss die Ausschreibung europaweit erfolgen. Da für die Ermittlung des Schwellenwerts die gesamten Zahlungen an den Contractor innerhalb der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen sind, ist in der Regel bei Energieliefer-Contracting eine europaweite Ausschreibung nach VOL/A durchzuführen.
Ausschreibung
Für die europaweite Ausschreibung von Energieliefer-Contracting im offenen Verfahren hat die dena im Rahmen des Pilotprojekts "Contracting in Bundesliegenschaften" ein Ausschreibungsinstrumentarium mit Musterverträgen entwickelt. Die Mustertexte bzw. -verträge können ebenfalls für kommunale Liegenschaften angewandt werden.
Vertragsgestaltung
Besondere Bedeutung bei der Vertragsgestaltung von Energieliefer-Contracting kommt der Gestaltung der Energiepreise zu. Die Vertragslaufzeit liegt in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren. Es wird zwischen dem Wärmelieferungsvertrag und dem Stromlieferungsvertrag (bei kombinierter Wärme- und Stromlieferung aus Blockheizkraftwerken) unterschieden.
Der Wärmelieferungsvertrag regelt die Versorgung des Auftraggebers mit Wärme für Raumheizung und Trinkwassererwärmung. Der Preis für die Wärmeversorgung gliedert sich in einen verbrauchsunabhängigen Leistungspreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis, die in der Abrechnung getrennt auszuweisen sind. Die Leistungs- und Arbeitspreise können vom Auftragnehmer nach bestimmten Preisanpassungsklauseln verändert werden.
Bei gekoppelter Wärme- und Stromerzeugung (z.B. BHKW) kann neben der Wärmelieferung optional auch die Übernahme der Stromversorgung vereinbart werden. In diesem Fall muss zusätzlich ein Stromliefervertrag abgeschlossen werden. in dem dann in der Regel eine Lieferung des gesamten Strombedarfs der Liegenschaft vereinbart wird. Der Preis für die Stromversorgung errechnet sich ebenfalls nach Leistungs- und Arbeitspreis. Die Anpassung der Preise erfolgt zweimal innerhalb eines Vertragsjahres.
Ausschreibungsinstrumentarium komplett zum Download:
Ausschreibungsinstrumentarium kapitelweise:
Vergabebekanntmachung ( 150 KB)
Ausfüllhinweise zur Vergabebekanntmachung ( 90 KB)
Ergänzende Ausfüllhinweise ( 46 KB)
Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe ( 48 KB)
Angebotsschreiben Bieter ( 40 KB)
Hinweise zur Ausschreibung für Wärmelieferung ( 187 KB)
Wärmelieferungsvertrag ( 174 KB)
Stromlieferungsvertrag ( 101 KB)
Berechnungsprogramm zur Angebotsbewertung und zum ( 37 KB)
Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der Eigenbesorgung ( 37 KB)
Die Musterverträge wurden unter Verwendung von Bausteinen des Berliner Energiedienstleistungsstandards B.E.ST. (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Entwicklung: Arbeitsgemeinschaft B.E.ST. - EUMB Pöschk, S.T.E.R.N. GmbH - und RA Prof. Dr. Clemens Arzt) entwickelt.


