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Energiespar-Contracting
Vergaberechtliche Handhabung
Bei der Wahl der Vergabeordnung ist zu beachten, dass Energiespar-Contracting eine gemischttypische Leistung darstellt, d. h. der Contractor erbringt sowohl Bauleistungen als auch Dienstleistungen und Lieferungen. Grundsätzlich wird in solchen Fällen nach den Regeln derjenigen Vergabeordnung vergeben, in deren Bereich der Wert der einzelnen Leistungen überwiegt. Dieser Grundsatz gilt sowohl in der VOB/A und der VOL/A als auch in allen EU-Vergaberichtlinien.
Beim Energiespar-Contracting liegt der Schwerpunkt im Regelfall im Bereich der "harten", d.h. investiven Energiesparmaßnahmen und damit im Geltungsbereich der VOB/A. Die Anwendung der VOB/A oder VOL/A hängt dabei nicht von den tatsächlichen Ergebnissen der Ausschreibung ab, sondern von der Einschätzung des Auftraggebers, welche Maßnahmen die Bieter erfahrungsgemäß ergreifen werden, um die Energiesparpotenziale zu realisieren.
Die Eigenart des Erfolgsgarantie-Vertrages rechtfertigt die Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach § 3a Nr. 4 lit cv) VOB/A. Denn die vom Auftragnehmer erwarteten Leistungen lassen sich nach ihrer Art und ihrem Umfang vom Auftraggeber nicht so eindeutig beschreiben, dass eine einwandfreie Preisermittlung zwecks Vereinbarung einer festen Vergütung möglich ist.
Ab einem Schwellenwert von 5.278.000 EUR Auftragsvolumen muss bei Ausschreibung nach VOB/A europaweit zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb aufgerufen werden, die Vergabebekanntmachung ist im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verfahrensablauf
Auf der Grundlage der vergaberechtlichen Einordnung von Energiespar-Contracting kann die Ausschreibung im einstufigen oder zweistufigen Verfahren durchgeführt werden. Im Folgenden ist das einstufige Verfahren dargestellt.
Ausschreibung
Die dena hat im Rahmen des Pilotprojekts "Contracting für Bundesliegenschaften" den "Leitfaden Energiespar-Contracting" entwickelt.Der Leitfaden ermöglicht eine vergaberechtlich einwandfreie Durchführung der Ausschreibung und Vergabe, reduziert den Aufwand zur Vorbvereitung von Ausschreibungen und stellt ein komplettes Ausschreibungs-Instrumentarium mit mustertexten bereit. Der Leitfaden kann auch für kommunale Liegenschaften angewendet werden.
Die Ausschreibung von Energiespar-Contracting in Bundesliegenschaften ist im Leitfaden Energiespar-Contracting detailliert geregelt. Der Leitfaden wurde durch die dena im Jahr 2003 umfassend überarbeitet, ergänzt und an die aktuellen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. In einer weiteren Überarbeitung im Jahr 2004 wurde er unter Mitwirkung von Bundesministerien, Bauverwaltungen und Contractoren überarbeitet. Der Leitfaden enthält neben ausführlichen Verfahrenshinweisen (Teil 1) Mustertexte für die Ausschreibung und ein Muster des Erfolgsgarantie-Vertrages, der die Rechte und Pflichten von Gebäudeeigentümer und Contractor regelt (Teil 2).
Vertragsgestaltung
Eine dauerhafte und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Contractor erfordert eine ausgewogene vertragliche Vereinbarung. Der Erfolgsgarantie-Vertrag aus dem Leitfaden Energiespar-Contracting für Bundesliegenschaften ermöglicht nach Anpassung an die projektspezifischen Rahmenbedingungen eine hohe Rechtssicherheit. Geregelt werden insbesondere die Investitionshöhe, die Höhe der Einspargarantie, die Aufteilung der Einsparungen zwischen Auftraggeber und Contractor, Eigentum und Endschaft und die Vertragslaufzeit.
Ausschreibungsinstrumentarium komplett zum Download (PDF-Format):
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Nachfolgend ist der Inhalt des Leitfadens dokumentiert:
Teil 1 - Verfahrenshinweise:
- Allgemeine Hinweise
- Verfahrensablauf
- Auswahl von Liegenschaften
- Ausschreibung
- Angebotserstellung (Grobanalyse)
- Angebotsbewertung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- Vertragsabschluss (Erfolgsgarantie-Vertrag)
- Feinanalyse
- Vorbereitungsphase
- Hauptleistungsphase
- Haushaltsrecht
- Literaturhinweise
Teil 2 - Ausschreibungsinstrumente:
- Vergabebekanntmachung
- Ausfüllhinweise Vergabebekanntmachung
- Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe
- Angebotsschreiben Bieter
- Kurzfassung für Angebotsabgabe
- Hinweise zur Ausschreibung
- Erfolgsgarantie-Vertrag
- Anlage 1: Liegenschaftsliste (Vertragsobjekt)
- Anlage 2: Erhebungsbogen zur Bestandsaufnahme
- Anlage 4: Leistungsblatt
- Anlage 6: Berechnungsvorschrift Baseline der Energiekosten und Einsparbetrag
- Berechnungsprogramm Baseline der Energiekosten
- Berechnungsprogramm Angebotsbewertung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Der Leitfaden in der überarbeiteten Fassung (Dezember 2004) wurde im März 2005 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen per Erlass für den Bereich der Bundesliegenschaften eingeführt. Der Erlass sieht vor, dass der Leitfaden bei der Vorbereitung und Durchführung von Energiespar-Contracting in Bundesliegenschaften anzuwenden ist. Weiterhin wird festgelegt, dass die Zuständigkeit für Ausschreibung, Vergabe und Controlling der Projekte bei den Bauverwaltungen der Länder liegt.


