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Energiespar-Contracting mit Wärmeschutz
Bei Energiespar-Contracting-Modellen, die zusätzlich bauliche Maßnahmen (insb. Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle) vorsehen, kommt nur eine investive Veranschlagung bei einem Titel der Gruppe 823 – Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen – in Betracht.
Verpflichtungsermächtigungen sind auf jeden Fall erforderlich.

