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Forfaitierung

Im Hinblick auf die Finanzierung von Investitionen bei Contracting-Projekten hat das Bundesministerium der Finanzen auch grundsätzlich die Zulässigkeit der Finanzierungsform Forfaitierung festgestellt, wenn diese Forfaitierung insgesamt wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeit prüft das jeweilige Ressort im Einzelfall und entscheidet dann eigenständig über die Anwendung bzw. Nichtanwendung von Forfaitierung.

Forfaitierung ist der regresslose Verkauf zukünftiger Forderungen eines Contractors an ein Finanzierungsunternehmen und gewinnt bei Contracting-Projekten immer mehr an Bedeutung. Die Bank als Forderungskäufer verlangt dabei vom Contractor als Schuldner eine Einrede- bzw. Einwendeverzichtserklärung des Auftraggebers. Der Contractor kann mit den durch den Forderungskäufer gezahlten Mitteln die beim Auftraggeber zu errichtenden Anlagen günstig finanzieren. Letztlich können dadurch die Angebotskonditionen beim Contracting im Vergleich zu einer herkömmlichen Kreditfinanzierung deutlich verbessert werden.