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Welche Personalauswirkungen hat Contracting?
Durch Contracting werden Aufgaben, die bisher durch das betriebstechnische Personal des öffentlichen Auftraggebers wahrgenommen wurden, teilweise auf den Contractor verlagert. Dies betrifft Planungsleistungen, Baubetreuungsaufgaben oder Instandhaltungsdienstleistungen. Dadurch können Aufgaben in anderen Bereichen, die bisher ggf. nicht ausreichend wahrgenommenen wurden, zukünftig besser erfüllt werden.
In öffentlichen Liegenschaften mit ausreichend eigenem betriebstechnischen Personal führt Contracting nicht zwangsläufig zu Personalabbau, da durch Contracting auch neue Aufgaben geschaffen werden. Dies betrifft die Vorbereitung und Durchführung der Contracting-Ausschreibungen, aber auch das Vertrags- und Kostencontrolling während der mehrjährigen Projektlaufzeit. Vielfach sind während des Projekts technische Fragen gemeinsam mit dem Contractor abzustimmen.
Insbesondere beim Energiespar-Contracting werden durch den Contractor auch Leistungen erbracht, die bisher nicht oder nur unzureichend durch den öffentlichen Auftraggeber wahrgenommen wurden, so z.B. das fortlaufende Energie-Controlling oder die kontinuierliche Überwachung von Regelparametern und Betriebszeiten.

