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Wie sind die Risiken beim Contracting verteilt?

Ein Contracting-Projekt birgt für den Auftraggeber und den Auftragnehmer auch Risiken. Hierbei handelt es sich vor allem um wirtschaftliche Risiken und das Risiko veränderlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Aufteilung der jeweiligen Risiken ist vertraglich so zu gestalten, dass die einzelnen Partner jeweils das Risiko übernehmen, welches sie am ehesten beeinflussen können. Die übliche Risikoverteilung ist im Folgenden dargestellt.

Wirtschaftliches Risiko

Das wirtschaftliche Risiko übernimmt vollständig der Contractor. Beim Energiespar-Contracting erfolgt dies durch die garantierte Energieeinsparung sowie die erfolgsabängige Vergütung. Je höher die Einsparung, desto höher die Vergütung des Contractors. Wird die garantierte Einsparung nicht erreicht (Zielverfehlung) ist der Contractor zum wirtschaftlichen Ausgleich verpflichtet. Beim Energieliefer-Contracting übernimmt der Contractor alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Versorgungsaufgabe. Das Entgelt für die gelieferten Medien wird vertraglich fest vereinbart. Das unternehmerische Risiko, mit dem Lieferentgelt alle Ausgaben zu decken und einen positiven Deckungsbeitrag zu erwirtschaften, liegt damit vollständig beim Contractor.

Nutzungsrisiko

Das Nutzungsrisiko bezieht sich auf eine mögliche Nutzungsänderung in der Liegenschaft, für die ein Contracting-Vertrag abgeschlossen wurde. Dieses Risiko muss der Auftraggeber übernehmen, da der Contractor Nutzungsänderungen nicht beinflussen kann. Beim Energiespar-Contracting erfolgt daher eine rechnerische Bereinigung des tatsächlichen Einsparbetrags. Beim Energieliefer-Contracting wird dem Nutzungsrisiko und der damit zusammen hängenden veränderlichen Energieabnahme durch die Aufteilung des Vergütung in einen verbrauchsunabhängigen Leistungspreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Rechnung getragen.

Preisrisiko

Das Preisrisiko bezeichnet die Auswirkungen möglicher Energiepreisänderungen auf die vertraglich vereinbarte Contracting-Rate (Energiespar-Contracting) bzw. das vertraglich vereinbarte Entgelt für die gelieferten Medien wie Wärme, Kälte oder Strom (Energieliefer-Contracting). Das Preisrisiko wird im Regelfall durch den Auftraggeber getragen, da veränderliche Energiepreise durch den Contractor nicht beeinflussbar sind. Beim Energiespar-Contracting werden für die Vertragslaufzeit fixe Referenzpreise vereinbart. Beim Energieliefer-Contracting werden Preisgleitklauseln vereinbart, die den Arbeitspreis in Abhängigkeit von statistischen Preisindizes gleiten lassen.

Finanzierungsrisiko

Hierzu gehören die vom Contractor zu tragenden Risiken bei der Kapitalbeschaffung für die zu tätigen Investitionen wie Zinsrisiken, erforderliche Sicherheiten für Kredite etc. Der Contractor übernimmt dieses Risiko und muss dies bei der Angebotskalkulation berücksichtigen.