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Hilfe zur Eintragung in die dena-Ausstellerdatenbank

Inhalt:

1. Interner Link Schritte bei der Eintragung in die Ausstellerdatenbank und für das dena-Gütesiegel

2. Interner Link Qualifikationsanforderungen für die Aufnahme in die EnEV-Ausstellerdatenbank

3. Interner Link Qualifikationsanforderungen für die Berechtigung zur Ausstellung von     Energieausweisen mit dena Gütesiegel

1. Vorgehen bei der Eintragung in die Datenbank

Schritt 1 - Auswahl des Datenbankeintrages

Bitte wählen Sie hier aus, ob Sie sich mit einem Basiseintrag als gesetzlich berechtigter Aussteller von Energieausweisen in die Ausstellerdatenbank eintragen möchten oder ob Sie zusätzlich zur Ausstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel berechtigt werden möchten.

Nach Auswahl einer der beiden Optionen werden Sie direkt zu Schritt 2 der Anmeldung weitergeleitet.

Schritt 2 - Dateneingabe

Tragen Sie Ihre Kontaktdaten in das Online-Formular des Ausstellerantrags Interner Link www.dena-energieausweis.de/ausstelleranmeldung ein. Mit einem * gekennzeichnete Felder des Formulars müssen ausgefüllt werden. Mit dem einzugebenden Kennwort können Sie Ihre Daten später selbständig im Ausstellerzugang (Login) ändern Externer Link www.dena-energieausweis.de/ausstellerzugang

In den Feldern "Qualifikation 1" und "Qualifikation 2" markieren Sie Ihre Qualifikation gemäß EnEV Interner Link (Qualifikation 1 und 2). In den Feldern kann jeweils nur ein Eintrag ausgewählt werden!

Die Angaben "Qualifikation 1" und "Qualifikation 2" dienen der Bestätigung Ihrer Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß EnEV 2007.

Wenn Sie in Schritt 1 die Option mit dena-Gütesiegel gewählt haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie das PDF Regelheft ( 221 KB)  zum dena-Gütesiegel gelesen haben und die Interner Link Qualifikationsanforderungen der dena erfüllen.

Die Angabe zu Ihrer Qualifkation dienen nur der Bestätigung Ihrer Berechtigung, Energieausweise nach EnEV 2007 und Energieausweise mit dena-Gütesiegel ausstellen zu dürfen. Die Angaben sind in der Ausstellerdatenbank im Internet für Dritte nicht einsehbar. Angaben zu Ihrer Qualifikation, die Nutzern der Ausstellerdatenbank angezeigt werden sollen, machen Sie bitte unter dem Punkt "Suchkriterien". Diese Angaben sind für jeden Besucher der dena-Ausstellerdatenbank sichtbar.

Schritt 3 - Ausstellerdaten überprüfen

In diesem Schritt können Sie Ihre Daten prüfen und ggf. noch einmal zu Schritt 2 zurückkehren, um Korrekturen vorzunehmen.

Schritt 4 - Ausdrucken des Ausstellerantrages

Es öffnet sich ein neues Fenster mit Ihrem Ausstellerantrag in druckbarer Form.
Der Antrag enthält die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und der dena. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift die Bedingungen der dena zu akzeptieren und einzuhalten. Im Falle einer Eintragung als Aussteller mit Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel ist das PDF Regelheft ( 221 KB)  zum dena-Gütesiegel Anlage zum Ausstellerantrag. Die dena kann Aussteller, die sich nicht an die vertraglich vereinbarten Vorgaben halten gemäß Pkt. 4 im Regelheft kündigen.

Schritt 5 - Unterschreiben und versenden

Den ausgedruckten Ausstellerantrag müssen Sie dann lediglich unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihrer Qualifikationsunterlagen per Fax oder Post an die dena senden (die Faxnummer und Adresse sind auf dem Formular angegeben, verwenden Sie bitte NICHT die Nummer der Hotline 08000 736 734). 

Bitte legen Sie nur Unterlagen bei, die die in Schritt 2 gewählte Qualifikation belegen. Wir werden Ihnen nach Prüfung Ihrer Qualifikation eine entsprechende Registrierungsbestätigung und eine Rechnung über die Eintragungsgebühr zusenden. Zeitgleich werden Sie in der zentralen Aussteller-Datenbank  der dena eingetragen.

 

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2. Qualifikationsanforderungen gemäß EnEV 2007

Qualifikation 1

A - Architektur/Ingenieurwesen

Nachweis durch ein Zeugnis über die Absolvierung eines Diplom-, Bachelor-oder Masterstudienganges an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule in einer der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstun g, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik

B - Technisches/Naturwiss. Studium

Nachweis durch ein Zeugnis über die Absolvierung eines Diplom-, Bachelor- oder Masterstudienganges an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter A - "Architektur/Ingenieurwesen" genannten Gebiet (Nachweis des Ausbildungsschwerpunktes nötig)

C - Innenarchitektur

Nachweis durch ein Zeugnis über die Absolvierung eines Studiums im Sinne der vorhergehenden Positionen im Bereich Architektur der Fachrichtung Innenarchitektur.

D - Handwerk

Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
oder Zeugnis über die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen und zulassungsfreier Gewerbe dieser Bereiche
oder Bescheinigung einer Handwerkskammer über die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk
oder Nachweise gemäß Handwerksordnung § 7b über die Berechtigung, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben

E - Techniker

Nachweis durch ein Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung zum Staatlich anerkanntenoder geprüften Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Technische Gebäudeausrüstung

F - Nachweisberechtigung LBO

(keine weitere Eingabe bei Qualifikation 2)
Nachweis einer Unterzeichnungsberechtigung für bautechnische Nachweise des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden gemäß der bauordnungsrechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes.

G - BAFA-Vor-Ort-Berater (vor 25.04.07)

(keine weitere Eingabe bei Qualifikation 2)
Nachweis einer Eintragung in die BAFA-Vor-Ort Beraterliste, die vor dem 25.04.2007 bestand oder Förderungszusage für ein beantragtes Projekt, die vor dem 25.04.2007 erteilt wurde.

H - Energieberater Baustofffachhandel (vor 25.04.07)

(keine weitere Eingabe bei Qualifikation 2)
Zeugnis über eine bis zum 25.04.07 erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel und Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater im Baustoff-Fachhandel Ggf. Bescheinigung über den Beginn der Weiterbildung vor dem 25.04.2007

I - Energieberater HWK (vor 25.04.07)

(keine weitere Eingabe bei Qualifikation 2)
Meister- oder Technikerzeugnis sowie Zeugnis über eine bis zum 25.04.07 erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks (HWK). Ggf. Bescheinigung über den Beginn der Weiterbildung vor dem 25.04.2007.

 

Qualifikation 2

1 - Studienschwerpunkt

Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens während des Studiums z.B. Lehrplan des besuchten Studienganges, ggf. Zeugnisse

2 -  Berufserfahrung

Nach einem Studium ohne einen Schwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischenTätigkeitsbereichen des Hochbaus. Nachweis zu dem besuchten Studiengang und der  Berufserfahrung z.B.durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, Arbeitszeugnisse.

3 - Fortbildung WG + NWG

Erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage11 des Kabinettsentwurfs zur EnEV entspricht (Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Ist nur zulässig bei den Positionen A und B unter "Qualifikation 1". Nachweis durch Bescheinigung des Bildungsträgers über die Konformität der Lehrgangsinhalte mit Anlage 11 des Kabinettsentwurfszur EnEV

4 - Fortbildung WG

Erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 Nr. 1, 2 und 4 entspricht (nur Wohngebäude).  Ist nur zulässig bei den Positionen C bis E unter "Qualifikation 1". Nachweis durch Bescheinigung des Bildungsträgers über die Konformität der Lehrgangsinhalte mit Anlage 11, Nr. 1, 2 und 4 des Kabinettsentwurfs zur EnEV.
5 - Vereidigter Sachverständiger
Nachweis der öffentlichen Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.

 

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3. Qualifikationsanforderungen dena-Gütesiegel

K - Bafa Berater

  • Nachweis des Eintrags in die BAFA-Vor-Ort Beraterliste oder
  • Förderungszusage für ein beantragtes Projekt

 

L - Architekten (keine Innenarchitekten), Hochbauingenieure, Versorgungstechniker (Technische Gebäudeausrüstung), Bauphysiker

  • Zeugnis über ein oben genanntes absolviertes Studium und
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer BAFA-anerkannten Weiterbildung mit mindestens 120 Unterrichtseinheiten (Abschlussprüfung nicht erforderlich).

 

M - Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz
Ingenieure mit Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz

  • Zeugnis über einen absolvierten Ingenieurstudiengang und
  • Nachweis der Eintragung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz oder
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer BAFA-anerkannten Weiterbildung mit mindestens 60 Unterrichtseinheiten, bei der die Themen Heizungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiesparberatung allgemein behandelt wurden (Abschlussprüfung nicht erforderlich).

 

N - Ingenieure, die nicht unter L genannt sind - mit beruflicher Vorbildung
Ingenieure aus fremden Fachgebieten mit mind. 3-jähriger zusammenhängender Tätigkeit im Hochbau, Bauphysik oder TGA innerhalb der letzten 10 Jahre

  • Zeugnis über einen absolvierten Ingenieurstudiengang und
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer BAFA-anerkannten Weiterbildung mit mindestens 120 Unterrichtseinheiten (Abschlussprüfung nicht erforderlich) und
  • Nachweis der Berufserfahrung (z.B. Bescheinigungen des Arbeitgebers, Arbeitszeugnisse, Auflistung der Berufserfahrung).

 

O - Ingenieure, die nicht unter L genannt sind - ohne berufliche Vorbildung

  • Zeugnis über einen absolvierten Ingenieur- oder Physikstudiengang oder Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (für Personen, die nicht unter L genannt sind) und
  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer BAFA-anerkannten Weiterbildung mit mindestens 200 Unterrichtseinheiten.

 

P - Gebäudeenergieberater (HWK)

  • Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks (HWK).

 

Q - Meister/Techniker Hochbau/Haustechnik

  • Zeugnis über die absolvierte Meister- oder Technikerprüfung in den Fachrichtungen Bauwesen (Hochbau) oder Haustechnik (Heizungs-, Lüftungs- und Sanitätechnik/Klimatechnik) und
  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer BAFA-anerkannten Weiterbildung mit mindestens 200 Unterrichtseinheiten und einem im Rahmen der Weiterbildung vorgenommenen Beratungsprojekt.

Kontakt

Kostenlose Energie-Hotline der dena: 0800 0 736 734