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Qualitätskontrolle beim Energieausweis mit dena-Gütesiegel
Um die Qualität von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel zu sichern, wird die dena regelmäßig Qualitätskontrollen durchführen.
Plausibilitätscheck (E-Check). Jeder Energieausweis mit dena-Gütesiegel wird einem elektronischen Plasubilitätscheck unterworfen. Nur bei erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Energieausweis mit dena-Gütesiegel vom Aussteller fertig gestellt werden. Hierfür müssen die Daten, die der Berechnung des Energieausweises zugrunde gelegt werden sollen, mittels dena-Druckapplikation über die Internetverbindung an die dena zu übersandt werden.
Durch den E-Check wird der Aussteller in seiner Arbeit unterstützt - Fehler können vermieden werden, und die Datenqualität steigt. Werden im E-Check keine formalen Fehler erkannt, ist der Energieausweis mit dena-Gütesiegel ausdruckbar, und der Energieausweis kann dem Eigentümer übergeben werden. (Details siehe
Regelheft ( 221 KB) )
Stichprobenkontrollen. Um die fachliche Qualifikation der Aussteller sowie die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards zu prüfen, lässt die dena von unabhängigen Fachprüfern Stichprobenkontrollen durchführen. Ziel der Stichprobenkontrollen ist es, zu überprüfen, ob der Energieausweis mit dena-Gütesiegel fachgerecht und unter Einhaltung der Grundsätze des Regelhefts ausgestellt worden ist.
Der bei der dena für das Gütesiegel zugelassene Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, an einer Stichprobenkontrolle mitzuwirken. Die Kosten der Stichprobenkontrolle übernimmt die dena. Arbeitszeit, die unter Umständen vom Aussteller zur Verfügung gestellt werden muss, kann der dena nicht in Rechnung gestellt werden.
Die Auswahlkriterien einer Stichprobe und der Ablauf einer Stichprobenkontrolle sind im Einzelnen im „Leitfaden Stichprobenkontrollen“ beschrieben, der auf der Internetseite der dena abrufbar ist.

