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Anforderungen: Aussteller von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel

Für die Aussteller von Energieausweisen mit dena Gütesiegel formuliert die dena einzuhaltende Standards in folgenden Bereichen:

Qualifikation

Energieausweise mit dena-Gütesiegel dürfen ausschließlich von Personen erstellt werden, die

  • die Anforderungen für die Ausstellungsberechtigung nach der gültigen EnEV erfüllen, sofern Energieausweise für Bestandgebäude erstellt werden oder
  • die Anforderungen für die Ausstellungsberechtigung nach der jeweils zuständigen Landesbauordnung erfüllen, sofern Energieausweise für Neubauten erstellt werden

und zusätzlich einen der folgenden Qualifikationsnachweise erbringen können:

 

a) Vom BAFA gelistete Berater:

Zugelassen werden Antragsteller, die in die beim BAFA geführte Liste der für die „Vor-Ort-Beratung“ zugelassenen Berater eingetragen sind. (Liste ist im Internet unter Externer Link www.bafa.de verfügbar)

 

b) Vom BAFA nicht gelistete Berater, die jedoch eine vom BAFA anerkannte Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben:

Soweit Antragsteller aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihren Fachkenntnissen bzw. vorhandener Aus-/Weiterbildungen nach den Förderrichtlinien für die Vor-Ort-Beratung zwar grundsätzlich eintragungsfähig wären, jedoch nicht in der BAFA - Liste gelistet sind, können sie dennoch als Aussteller für Energieausweise mit dena-Gütesiegel zugelassen werden. Der Antragsteller muss  in diesem Fall auf geeignete Weise belegen können, dass er die vom BAFA geforderten Voraussetzungen an die Qualifikation tatsächlich erfüllt (z.B. vorhandene Diplom-, Meister- und Technikerzeugnisse, Tätigkeitsnachweise, Prüfungszeugnisse).

 

c) Vom BAFA nicht gelistete Berater, die keine vom BAFA anerkannte jedoch gleichwertige Weiterbildung abgeschlossen haben:

Nicht beim BAFA gelistete Berater, die eine Aus- oder Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die nicht durch das BAFA anerkannt wird, können grundsätzlich trotzdem bei der dena zugelassen werden. Der jeweilige Bildungsträger der besuchten Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme muss in diesem Fall eine Gleichwertigkeitsprüfung veranlassen. Diese erfolgt durch einen neutralen Prüfer, der von der dena zu beauftragen ist. Die Kosten für eine derartige Prüfung trägt der Bildungsträger.

Weiterbildung

Der registrierte Aussteller ist verpflichtet, seine Kenntnisse im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden auf dem Stand der Technik zu halten. Die dena setzt voraus, dass der Aussteller stets über das zur Beurteilung der Energieeffizienz notwendige Fachwissen verfügt und auch im Bereich möglicher energetischer Modernisierungsmethoden auf dem Stand der Technik ist. Die dena wird dieses Fachwissen ggf. im Rahmen von Stichprobenkontrollen überprüfen.

Berufshaftpflichtversicherung

Der Aussteller muss über eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung verfügen, bei der Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Energieausweisen entstehen, in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Technische Voraussetzungen

Der Aussteller muss über eine funktionsfähige E-Mail-Adresse und einen Internetzugang verfügen, da die Kommunikation zwischen dena und Austellern sowie der Datenaustausch über das Internet durchgeführt werden.

Unabhängigkeit des Ausstellers

Ein wesentlicher Faktor für das Vertrauen in den Energieausweis mit dena-Gütesiegel ist das Vertrauen des Verbrauchers auf die  Unabhängigkeit des Ausstellers. Dieses bezieht sich u.a. auf:

  • die Unabhängigkeit vom Auftraggeber bzw. dem Gebäudeeigentümer und
  • die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Erträgen aus dem Gebäude oder
    dem Grundstück.

Der Aussteller darf keinen Energieausweis mit dena-Gütesiegel ausstellen, wenn er gegenüber seinem Auftraggeber oder dem Gebäudeeigentümer nicht unabhängig ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er

  • beim Auftraggeber oder dem Gebäudeeigentümer angestellt ist oder
  • Eigentums- oder Nutzungsrechte am Gebäude oder Grundstück hat oder
    sich diese im Eigentum von Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade befinden.

Personenbezogene Registrierung

Unternehmen  halten die  Vorgaben des dena-Qualitätsstandards ein, wenn sie Mitarbeiter einsetzen, die namentlich bei der dena registriert wurden und die die Erstellung des Energieausweises vollständig durchführen. Eine Delegation von Aufgaben an andere Mitarbeiter, die nicht namentlich registriert sind, ist unzulässig und verstößt gegen die Vorgaben der dena Qualitätsstandards.

Kontakt

Kostenlose Energie-Hotline der dena: 0800 0 736 734

Download

PDF Konzept: ( 373 KB)  Das dena-Gütesiegel für den Energieausweis

PDF Regelheft: ( 221 KB)  Regeln für die Ausstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel

PDF Flyer: ( 3.0 MB)  Der Energieausweis mit dena-Gütesiegel

PDF Musterausweis  ( 839 KB) mit dena-Gütesiegel

Zulassung zur Verwendung des dena-Gütesiegels

Ich will mich für die Verwendung des dena-Gütesiegels anmelden