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Die Qualitätskontrolle durch Stichproben
Qualitätskontrolle durch Stichproben
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat mit dem Gütesiegel für den Energieausweis Standards für den Energieausweis definiert, die das Vertrauen der Verbraucher in die Ergebnisse des Energieausweises stützen sollen. Regelmäßige Stichprobenkontrollen helfen, die Qualität von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel zu sichern.
Auswahl von Stichprobenkontrollen
Die Auswahl der Ausweise für Stichprobenkontrollen erfolgt zufällig. Ein Anspruch auf Überprüfung eines konkreten Ausweises oder Ausstellers aufgrund von Beschwerden Dritter besteht nicht.
Ablauf der Stichprobenkontrolle
Vorbereitung zur Durchführung der Stichprobenkontrolle:
- Auswahl des zu untersuchenden Energieausweises (Zufallsprinzip)
- Kontaktaufnahme des unabhängigen Fachprüfers mit dem Aussteller und dem Auftraggeber des ausgewählten Energieausweises.
Unterstützt der Auftraggeber die Stichprobenkontrolle nicht, wird ein anderer Energieausweis des ausgewählten Ausstellers überprüft.
Erste Prüfungsstufe: Formale Vorprüfung
Die Stichprobenkontrollen werden in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.
- Überprüfung der Eingabedaten, die dem Energieausweis zugrunde liegen und des Energieausweises selbst.
- Telefonische Befragung des Ausstellers und des Auftraggebers anhand eines vorgebenen Fragebogens zur Verfahrensweise und Ausstellung des Energieausweises.
Wird die formale Vorprüfung ohne Fehler des Energieausweises oder Verstöße gegen das Regelheft abgeschlossen, wird der Aussteller und der Auftraggeber schriftlich über den Abschluss der Stichprobe informiert.
Ergibt die formale Vorprüfung, dass der Energieausweis erhebliche Fehler aufweist, dass mangelhaftes Fachwissen vorliegt oder Zweifel an der Einhaltung des Regelheftes bestehen, erfolgt eine Prüfung durch den externen Fachprüfer Vor-Ort.
Zweite Prüfungsstufe: Vor-Ort-Prüfung
- Überprüfung der Daten des Energieausweises anhand einer Vor-Ort-Begehung des Fachprüfers.
- Erstellung eines ausführlichen Berichts durch den Fachprüfer.
Nach Abschluss der Stichprobenkontrolle entscheidet die dena im Einzelfall über eventuelle Sanktionen gegenüber dem Aussteller bei Mängeln bei der Qualität des Energieausweises oder erheblichen Mängeln bei der Erfüllung der Anforderungen an Qualifkation und/oder Weiterbildung.
Treten Differenzen zwischen Auftraggeber und Aussteller des Energieausweises mit dena-Gütesiegel an einer fachgerechten Ausstellung des Energieausweises auf, die Auftraggeber und Aussteller in einem gemeinsamen Gespräch nicht auflösen können, kann der Auftraggeber oder der Aussteller sich an die dena wenden. Die dena kann zur Klärung einen neutralen Fachprüfer einschalten, welcher den Energieausweis anhand einer Checkliste überprüft. Es gelten die Regeln der Stichprobenkontrolle.
