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Vertrag & Gebühren
Vertragsbedingungen
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet die Zulassung als Aussteller von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel an. Aussteller erhalten mit dem Gütesiegel die Möglichkeit, qualitativ hochwertige, bedarfsbasierte Energieausweise für Wohngebäude am Markt anzubieten. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges und kostenpflichtiges Angebot.
Von der dena für das dena-Gütesiegel zugelassene Aussteller von Energieausweisen haben folgende Rechte. Sie dürfen:
- Energieausweise mit dena-Gütesiegel vertreiben,
- die Qualitätssicherungsmechanismen der dena nutzen,
- mit einem von der dena zur Verfügung gestellten Logo werben.
Aussteller von Energieausweisen haben bei der Verwendung des dena-Gütesiegels zugleich folgende Pflichten zu erfüllen. Sie haben:
- die Qualifikationsanforderungen gemäß Regelheft zu erfüllen und über eine Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen, die die Leistungen von Energieausweisen einschliesst,
- die Qualitätsstandards gemäß Regelheft für die Ausstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel einzuhalten,
- an möglichen Stichprobenkontrollen mitzuwirken,
- die Aufnahmegebühr sowie den Jahresbeitrag für die Folgejahre zu leisten.
Bei Antragstellung hat der Aussteller die Vertragsbedingungen der dena zu akzeptieren, in denen die Rechte und Pflichten geregelt sind. Den Vertrag finden Sie
hier als Muster ( 281 KB) zur Einsicht. Wenn Sie sich für die Verwendung des dena-Gütesiegels bei der dena anmelden möchten, gehen Sie bitte zur
Ausstelleranmeldung.
Gebühren für das dena-Gütesiegel
Bei Anmeldung zum dena-Gütesiegel werden folgende Gebühren fällig:
Im ersten Jahr | Jedes folgende Jahr |
150,- € (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) | 100 ,- € (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) |
Änderungen bleiben vorbehalten.
Gebührenordnung ( 31 KB)

