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Historie des Energieausweises - EU-Gebäuderichtlinie und dena-Feldversuch

Die EU-Gebäuderichtlinie und die nationale Umsetzung in Deutschland

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. 

Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.

In Deutschland wurde die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 27.06.2007 beschlossen. Die Verordnung wurde im Juli 2007 im Externer Link Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 01.10.2007 in Kraft getreten.

  • Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.
  • Für Neubauten und wesentliche Umbauten sind Energiebedarfsausweise schon seit 2002 Pflicht.
  • Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude wie z.B. Büro- und Dienstleistungsgebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffetlichen Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
  • Die zeitliche Entwicklung und der Zeitplan für die Einführung des Energieausweises im Interner Link Überblick
Download:

Marktvorbereitungskampagne der dena

Die dena führte von 2005 bis April 2007 zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Marktvorbereitungskampagne durch.

Ziel der Kampagne war es, alle relevanten Zielgruppen und die Öffentlichkeit über den Energieausweis zu informieren, sowie die Einführung des gesetzlichen Energieausweises vorzubereiten. Neben einer breiten Informationskampagne für alle relevanten Zielgruppen (Fachöffentlichkeit, Gebäudeeigentümer) hat die dena die bundesweite Ausstellung von freiwilligen dena-Energiepässen bis zur Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 ermöglicht.

Der Feldversuch der dena

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umzusetzen, die unter anderem einen "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vorschreibt.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat deshalb einen „Prototypen“ für einen bundeseinheitlichen Energiepass für Wohngebäude unter Einbeziehung aller wichtigen Marktpartner entwickelt, der in einem großen und bundesweiten Feldversuch ergebnisoffen am Markt getestet wurde.

Der Feldversuch wurde im Jahr 2002-2003 unter Beteiligung aller wichtigen Marktakteure (Industrie, Handwerk, Wohnungswirtschaft, Architekten und Ingenieure, Mieter- und Verbraucherverbände) entwickelt und von November 2003 bis Dezember 2004 durchgeführt.

Vorbereitung und Durchführung des Feldversuchs fanden in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesumweltministerium statt. Die Ergebnisse des Feldversuchs wurden von den Ministerien ausgewertet und in die Vorbereitungen zur Gesetzgebung einbezogen. 

Download Evaluationsbericht und Präsentation

Hier können Sie die 18-seitige Zusammenfassung des Evaluationsberichts sowie den vollständigen Evaluationsbericht herunterladen, sowie die wichtigsten Ergebnisse als Präsentation und Kurztext zur Pressekonferenz am 08.03.2005.

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Kostenlose Energie-Hotline der dena: 0800 0 736 734

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