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Entwurf zur EnEV 2009
Was ändert sich im Vergleich zur EnEV 2007?
Nachdem mit der EnEV 2007 im Wesentlichen Regelungen für Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt worden sind, wird mit der neuen EnEV 2009 das Anforderungsniveau an Neubau und Bestand in einem ersten Schritt verschärft. Eine zweite Stufe der Verschärfung soll - wie in Meseberg vom Kabinett verabschiedet - mit der EnEV 2012 umgesetzt werden.
Die wesentlichen Änderungen der EnEV 2009 laut Referentenentwurf sind:
- Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen
(Gesamtenergieeffizienz) um durchschnittlich 30%.
- Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um ebenfalls durchschnittlich 30%.
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude. Der maximal zulässige Primärenergiebedarfskennwert wird für das Gebäude individuell anhand eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der Annahme standardisierter Bauteile und Anlagentechnik ermittelt. Der bisherige Nachweis in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis entfällt.
- Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens (DIN V 18599) für Wohngebäude, das alternativ zum bestehenden Verfahren (nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für die Bilanzierung herangezogen werden kann.
- Ausweitung einzelner Nachrüstungspflichten bei Anlagen und Gebäuden – Einbeziehung von selbstnutzenden Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern in die Nachrüstverpflichtung (Vorschlag BMVBS).
- Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
- Stärkung der Anwendung der EnEV durch Einführung schriftlicher Belege über durchgeführte Maßnahmen, die stichprobenartig von den zuständigen Behörden geprüft werden.
- Überprüfung der Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen der EnEV durch Bezirksschornsteinfegermeister.
- Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Aussteller von Energieausweisen.

