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Nichtwohngebäude
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie durch die EnEV 2007 werden Energieausweise nicht nur für bestehende Wohngebäude eingeführt, auch für bestehende Nichtwohngebäude, wie z.B. Bürogebäude, Schulen oder Läden, soweit sie auf normale Innentemperaturen beheizt oder gekühlt werden, müssen zukünftig Energieausweise ausgestellt werden.
Ebenso wie für Wohngebäude muss der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing den Kauf- oder Mietinteressenten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtwohngebäuden besteht eine generelle Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Mit der EnEV 2007 wurde eine Übergangsfrist eingeführt, so dass Energieausweise für Nichtwohngebäude ab dem 1.7.2009 ausgestellt werden müssen.
Bei der Bewertung von Nichtwohngebäuden geht neben Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in die Bewertung ein. Für den Bedarfsausweis wird hierfür die DIN V 18599 als Berechnungsmethode verwendet. Mit ihr lassen sich auch komplexe Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen und Anlagentechnik abbilden.
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Die EU-Gebäuderichtlinie fordert von der öffentlichen Hand in Sachen Energieausweis mit gutem Beispiel voran zu gehen. Darum muss zukünftig (ab dem 1.7.2009) in allen Gebäuden über 1.000 m² Nutzfläche, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und darum häufig von der Bevölkerung aufgesucht werden, ein Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.
Feldversuch der dena
Um die neuen Verfahren zur Energieausweiserstellung bei Nichtwohngebäuden zu testen, hat die dena im Herbst 2005 einen Feldversuch durchgeführt. Für 38 Nichtwohngebäude unterschiedlichster Nutzung wurde sowohl ein bedarfsbasierter als auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt. Die Erfahrungen der Aussteller wurden ausgewertet und sind in die Weiterentwicklung des Verfahrens eingeflossen.
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