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Energieausweis und Sanierung.
Der Energieausweis dient als Instrument für mehr Markttransparenz und soll dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung ermöglichen, die energetische Qualität verschiedener Immobilien zu bewerten und zu vergleichen.
Neben der für den potenziellen Mieter oder Käufer wichtigen Information über die energetischen Aspekte enthält der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Diese Empfehlungen können dem Gebäudeeigentümer den Einstieg in die energetische Optimierung des Gebäudes erleichtern und fundierte Tipps für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen geben, auf denen eine weiterführende Energieberatung oder eine Ausführungsplanung aufbauen kann. Die Modernisierungsempfehlungen werden im Energieausweis übersichtlich als kurz gefasste Hinweise ausgeführt. Eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung oder gar eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist im Energieausweis nicht vorgesehen.
Bei der Ausstellung eines Energieausweises werden Leistungen erbracht, die sich zum Teil mit den Leistungen bei einer Energieberatung oder auch bei einer Ausführungsplanung decken. Je nach Qualifikation des Ausstellers können weiterführende Leistungen von demselben Fachmann erbracht werden, der den Energieausweis erstellt. So kann z.B. ein Architekt auch für eine weitergehende ausführliche Energieberatung und die anschließende Ausführungsplanung beauftragt werden. Wichtiger ist, dass die vereinbarten Leistungen für den Energieausweis vertraglich klar festgelegt und auch von weitergehenden Leistungen abgegrenzt werden. Nur so können falsche Erwartungshaltungen des Auftraggebers vermieden werden und somit können eventuelle spätere Konflikte, die auf Missverständnissen über zu erbringende Leistungen beruhen, von vornherein begrenzt werden.
Leistungen des Energieberaters im Rahmen des Energieausweises
Der Leistungsumfang im Rahmen des Energieausweises erstreckt sich primär auf die Erstellung des Dokuments und die dafür erforderliche Datensammlung und Berechnung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt im Rahmen des Energieausweises keine detaillierte auf das Gebäude und den Nutzer bezogene Energieberatung. Der Energieausweis für Bestandsgebäude dient lediglich der Beschreibung der energetischen Qualität eines Gebäudes, um dieses innerhalb vergleichbarer Immobilien grob einordnen zu können. Die Modernisierungsempfehlungen werden dem Energieausweis beigefügt und geben dem Eigentümer eine erste Übersicht über mögliche bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung. Für die praktische Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen ist in vielen Fällen eine weiterführende Ausführungsplanung notwendig.
In diesem Fall empfiehlt es sich, die Modernisierung bzw. Sanierung des Gebäudes mit Energie sparenden Maßnahmen zu verbinden. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
