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EnEV und Energieausweis.

Haben Sie Fragen zur Bilanzierung von Gebäuden nach DIN V 18599, zur Ausstellung von Energieausweisen oder zur EnEV 2009? Schicken sie uns Ihre Fragen entweder über Ihren Interner Link persönlichen Login-Bereich oder über ein Interner Link Kontaktformular. Die Antworten geben Interner Link Experten aus den Normungskreisen und qualifizierte Fachleute.

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Gesetze und Verordnungen.

  • EnEV 2009 - 2002
  • Beschlüsse und weiterführende Informationen zur EnEV
  • Zusammenfassung zur EnEV 2009

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Fachinformationen Energieausweis.

  • Fachinformationen Wohngebäude
  • Fachinformationen Nichtwohngebäude

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Fragen und Antworten.

  • Das 1x1 des Energieausweises.
  • Das Energieausweisformular: Daten und Fakten.
  • Rechtliche Fragen zu EnEV und Energieausweis.
  • EnEV-Bilanzierung und Erstellen von Energieausweisen.

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Anlaufstellen bei Fragen und Beschwerden zum Energieausweis:

Der Vollzug der EnEV fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Welche Behörden für die Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, ist je Bundesland unterschiedlich geregelt. Die in den Ländern zuständigen Behörden sind verpflichtet, angezeigten Ordnungswidrigkeiten nachzugehen.

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Kontakt

Kostenfreie Energie-Hotline der dena: 08000 736 734

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