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Auf welcher Berechnungsgrundlage werden die CO2 Emissionen ermittelt?
Die Angabe der CO2-Emissionen ist freiwillig und deshalb in der Verordnung nicht geregelt. Es gibt es kein vorgegebenes zwingend anzuwendendes Verfahren. Geeignet ist z.B. das Umrechnugnsverfahren nach GEMIS.

