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Wie wird eine Anlage bewertet, wenn zwei Gebäude oder Gebäudeteile von einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt werden?

Dieser Fall ist seit Überarbeitung der DIN V 4701-10 (2003) geregelt. Danach wird für die Bewertung der Anlagentechnik davon ausgegangen, dass die Gebäudeteile durch ein Nahwärmesystem versorgt werden:

"Bei einem gemischt genutzten Neubau, der von einem gemeinsamen Wärmeerzeuger beheizt wird und bei dem der Primärenergiebedarf nur für einen geringeren Teil des Gebäudes nachzuweisen ist, kann hinsichtlich
der Erzeugung für die Beheizung des nachzuweisenden Gebäudeteils so gerechnet werden, als würde es von einem Nahwärmesystem versorgt (Primärenergiefaktor nach Kapitel C.4 von 1,3 und eine Aufwandszahl für die Nahwärmeübergabestation von 1,01 für Heizung, ohne Hilfsenergie). Alle speziell für den nachzuweisenden Gebäudeteil zu installierenden Anlagenteile sind nach Kapitel 5 oder Anhang C zu berücksichtigen."

Auch nach DIN V 18599 ist eine Bewertung für Gebäudeteile, die von Kesseln mit weiteren Versorgungsaufgaben versorgt werden, möglich.