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Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Wie geht man mit unplausiblen Verbrauchswerten um, die z.B. aufgrund der Nutzung des Gebäudes zustande kommen?
Wie wird der Anteil der Energie für Heizung ermittelt, wenn es einen zentralen Stromzähler für das gesamte Gebäude gibt und der Heizenergiebedarf über Strom gedeckt wird?
Wird im Gebäude erzeugter Strom im Energieausweis berücksichtigt?
Darf man den Energieverbrauch auf ein Jahr hochrechnen, wenn die vorliegenden Daten nicht ein ganzes Abrechnungs- oder Kalenderjahr umfassen?
Können Gebäude zusammengefasst werden, wenn sie über eine gemeinsame Verbrauchserfassung verfügen?
Darf bei einem energetisch sanierten Gebäude ein Energieausweis auf Grundlage der Verbrauchsdaten ausgestellt werden, die vor der Sanierung erfasst wurden?

