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Heizenergie über gemeinsamen Stromzähler
Wird ein Gebäude mithilfe einer strombetriebenen Heizung versorgt und gibt es nicht zwei getrennte Zähler für den Heizenergieanteil und den übrigen Stromverbrauch, ist eine Witterungsbereinigung nicht durchführbar.
Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist laut EnEV jedoch die Berechnung des witterungsbereinigten Heizenergieverbrauchskennwertss eine zwingende Voraussetzung. Nur wenn diese Berechnung durchgeführt werden kann, ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises möglich.
Verbräuche von elektrischen Ergänzungsheizungen (z.B. in raumlufttechnischen Anlagen) werden dem Stromverbrauchskennwert zugerechnet, auf eine Witterungsbereinigung kann in diesen Fällen verzichtet werden.

