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Darf man den Energieverbrauch auf ein Jahr hochrechnen, wenn die vorliegenden Daten nicht ein ganzes Abrechnungs- oder Kalenderjahr umfassen?

Für die Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes müssen mindestens die Daten der drei  vorhergehenden Abrechnungs- oder Kalenderjahre vorliegen. Ein Hochrechnung von Daten aus weniger als 12 Monaten auf das ganze Jahr ist laut EnEV nicht erlaubt.