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Wird im Gebäude erzeugter Strom im Energieausweis berücksichtigt?
Wird ein Gebäude durch eine in diesem ebäude befindliche Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung mit Wärme und Strom versorgt, dann dürfen bei der Ausstellung eines Energieausweises auf der Grundlage des Energieverbrauchs die Wärme- und Stromlieferungen so gewertet werden, als kämen sie von außerhalb des Gebäudes.
Über Photovoltaikanlagen erzeugter Strom wird beim Verbruachsausweis nicht bilanziert.

