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Wie geht man mit unplausiblen Verbrauchswerten um, die z.B. aufgrund der Nutzung des Gebäudes zustande kommen?

Bei Nichtwohngebäuden kann es den Fall geben, dass durch intern anfallende Prozesswärme das Gebäude beheizt wird und somit weniger bis keine weitere Energie zugeführt werden muss. Bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises ist in solchen Fällen der Energiekennwert umso besser je mehr interne Prozesswärme anfällt. Da im Energieausweis das Gebäude bewertet werden soll stellt sich die Frage nach Plausibilitätsgrenzen für Verbrauchswerte.

Die EnEV enthält keinerlei Beschränkungen bezüglich der erhobenen Verbrauchskennwerte. Ist aus fachlicher Sicht ein Verbrauchsausweis jedoch nicht sinnvoll, da das Ergebnis erheblich verzerrt werden würde, sollte immer ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.