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Darf bei einem energetisch sanierten Gebäude ein Energieausweis auf Grundlage der Verbrauchsdaten ausgestellt werden, die vor der Sanierung erfasst wurden?

Werden im Zuge einer Sanierung Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen und / oder wird die Nutzfläche des Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert und sind gleichzeitig im Zuge dieser Maßnahmen ingenieurmäßige Berechnung gemäß EnEV durchgeführt worden, so ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen.