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Werden bei der Umrechnung von der Wohnfläche auf die Gebäudenutzfläche Balkone und Terrassen abgezogen ?
Die EnEV bietet als Vereinfachung die Möglichkeit an, von der Wohnfläche über einen pauschalen Faktor auf die Gebäudenutzfläche AN zu schliessen, die im Energieausweis als Bezugsfläche zugrunde gelegt wird.
In der Wohnfläche befinden sich laut II. BV und WFlVO auch zum Teil Terrassen- und Balkonflächen außerhalb der wärmeübertragenden Hüllfläche. Ein Abzug dieser Flächen ist laut EnEV nicht vorgesehen.
Doch gerade wenn die außen liegenden Flächen sehr groß sind, ist es ratsam eine genauere Berechnugn von AN durchzuführen, da das Ergebnis im Energieausweis ansonsten verzerrt wird.

