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Müssen Modernisierungsempfehlungen auch beim Verbrauchsausweis ausgestellt werden?
Wenn kostengünstige Verbesserungsvorschläge zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes möglich sind, sind diese in Form von kurz gefassten Modernisierungsempfehlungen dem Energieausweis beizufügen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
Kostengünstig wird hier im Sinne des Energieeinsparungsgesetztes verwendet und soll den Gedanken der Rentabilität hervorheben. Es sind Maßnahmen gemeint, die wirtschaftlich vertretbar sind und nicht solche, die theoretisch mögliche Wege zur Perfektionierung aufzeigen. Laut Begründung zur EnEV wird davon ausgegangen, dass Empfehlungen nicht möglich sind, wenn es sich um einen Neubau oder ein nach EnEV saniertes Gebäude handelt. Die Formulierung "nicht möglich" bezieht sich jedenfalls nicht auf fehlende Informationen über das Gebäude. Diese muss sich der Aussteller des Energieausweises besorgen, um fachlich fundierte und sinnvolle Empfehlungen geben zu können. Gerade beim verbrauchsabsierten Energieausweis ist deshalb eine Besichtigung des Gebäudes durch den Aussteller eine wichtige Voraussetzung zur Erstellung eines EnEV-konformen Energieausweises.

