Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009.

Die EnEV 2009 wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Ab wann und für welche Gebäude gilt die EnEV 2009:

  1. Neubauten:
    Vergleichbar zur EnEV 2007 und den vorherigen Verordnungen ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt, ist die neue Verordnung anzuwenden. Bei lediglich anzeigepflichtigen Vorhaben ist entsprechend der Zeitpunkt der Bauanzeige entscheidend.
  2. Bestand:
    Bei Sanierungen, die keiner Meldung an die Baubehörde bedürfen (z.B. Dach- oder Fassadendämmung), ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.

Interview EnEV und Nachrüstverpflichtung oberste Geschossdecke

Christian Stolte und Thomas Kwapich im Interview über die wichtigsten Nachrüstverpflichtungen und die entscheidenden Punkte der neuen EnEV 2009.

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Downloads zur EnEV 2009

Bekanntmachungen zur EnEV 2009 (Stand 30.07.2009)

Verwendbare U-Werte - Studie des ZUB

Entsprechend der "Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung für Wohngebäude" ist die Nutzung von U-Werten der folgenden Studie möglich:

Anmerkung: Die Berichtigung in der aktuellen Version des Endberichts betrifft die Aufzählung verwendeter Typologien deutscher Bundesländer auf Seite 21. Dabei wurde die fälschliche Nennung der Typologie "Niedersachsen" (linke Spalte) durch die korrekte Typologie "Sachsen" ersetzt.

alte Fassung (in Bekanntmachungen referenziert):

Entstehung der EnEV 2009

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Kostenfreie Energie-Hotline der dena: 08000 736 734

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Musterausweise

Musterenergieausweise nach EnEV 2009:

Weitere Informationen

Durchführungsverordnungen der Länder