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Fragen zur Auslegung der EnEV.
In der ersten Zeit nach Inkrafttreten der EnEV 2007 traten bei Planern und Ausführenden wiederkehrend Fragen auf. Eine Auslegungsgruppe mit Vertretern der entsprechenden Landesministerien, Vertretern des Deutschen Instituts für Bautechnik, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung wurde gegründet, um die häufigsten Probleme zu lösen und eine einheitliche Auslegung der EnEV zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden als Empfehlungen an die Bauaufsichtsbehörden weitergegeben.
Diese Dokumente sind von der Auslegungsgruppe beschlossen worden:
- Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) - Teil 13
- Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) – Teil 12
- Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) – Teil 11
- Aktuelle Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vom 19.06.2009 - Teil 10
Die nachfolgenden Anfragen und Antworten sind am 26.02.2008 beschlossen worden. Dabei betreffen die ersten 21 Auslegungen bereits in den vergangenen Jahren veröffentlichte Fragen, die an die EnEV 2007 angepasst wurden. Die letzten 4 Anfragen beziehen sich auf neue Anfragen. - Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) - Teil 9
