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Schulen
Neu seit März 2007: das dena - Modellvorhaben "Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen"
Um den CO2–Ausstoß zu vermindern und die Ressourcen zu schonen, verstärkt die Bundesregierung ihre Unterstützung und ihre Förderung der energetischen Sanierung des Gebäudebestands.
Aufgrund des großen Erfolges des CO2-Gebäudesanierungsprogramms für Wohngebäude, wird seit dem 01.01.2007 im Rahmen der KfW-Förderprogramme Sozial Investieren und KfW-Kommunalkredit die energetische Sanierung von Schulen, deren angrenzenden Turnhallen, von Kindertagestätten sowie von Gebäuden gemeinnütziger Vereine, die vor dem 01.01.1990 gebaut wurden, gefördert. Die Bundesregierung stellt dafür bis 2009 jährlich 200 Mio. Euro zur Zinsverbilligung von Krediten zur Verfügung.
Sonderförderung Modellvorhaben
Bei Nichtwohngebäuden und hier insbesondere bei Schulen existiert ein enormes wirtschaftliches Einsparpotenzial. Durch energetische Sanierungen auf ein Niveau deutlich besser als bei Neubauten können diese Potenziale erschlossen werden. Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem dena-Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ (Wohngebäude) führt die dena seit dem Frühjahr 2007 das Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus in Schulen“ durch. Bei diesem Modellvorhaben ist das Ziel, über bundesweite Best-Practice-Vorhaben Nachahmungseffekte zu erzeugen, Know-how-Transfer zu beschleunigen und die Markteinführung energiesparender Technologien zu unterstützen.
Die Projektteilnehmer haben vielfache Vorteile: zusätzliche Modellförderung, Begleitung durch die dena und Fach-Coaches, Verbreitung der vorbildlichen Ergebnisse der Teilnehmer. Im Gegenzug müssen die Projektteilnehmer den Gebäudezustand vor Sanierung, die Planung sowie den Zustand nach Sanierung dokumentieren (z. B. Fotos, Verbrauchsmessungen über 2 Jahre, etc.). Dafür stehen Checklisten und standardisierte Zwischenberichten zur Verfügung. Darüber hinaus sollten die Projektteilnehmer die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der dena zu unterstützen.
Bei Interesse an einer Teilnahme am dena-Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus in Schulen“ tragen Sie bitte Ihre Kontaktdaten ein. Sie werden dann die Projektinformationen und Teilnahmebedingungen zugesandt bekommen.
- Zum Online-Formular
Rahmenbedingungen der KfW Bankengruppe
- Antragsberechtigte
KfW-Kommunalkredit:alle im KfW-Kommunalkredit antragsberechtigten Investoren, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind: Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände (siehe
Merkblatt)
Sozial Investieren: alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die Träger der sanierenden Gebäude sind (siehe
Merkblatt) - Kreditvergabe
KfW-Kommunalkredit: Kredite werden direkt über die KfW beantragt
Sozial investieren: KfW vergibt Kredite über frei wählbare Kreditinstitutionen - Die zwei Sanierungsvarianten
Variante A: EnEV-Neubau Niveau muss mindestens erreicht werden (energetische Sanierungsmaßnahmen z.B. Fenstererneuerung, Dämmung, Erneuerung der Heizungsanlage etc.); rechnerischer Nachweis ist nach DIN V 18599 zu führen; bei Antragstellung muss Bestätigung des zuständigen Bauvorlageberechtigten oder nach Landesrecht (des jeweiligen Bundeslandes) berechtigten Person für die Aufstellung oder Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (nachfolgend Sachverständiger genannt) erfolgen
Variante B: sieben Maßnahmen, von denen mindestens vier von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen durchgeführt werden sollen (siehe Merkblatt) - Finanzierungsanteil
KfW-Kommuanlkredit: Gebiete der Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der Regionalen Wirtschaftstruktur bis 100% der Investitionskosten; sonstige Gebiete 70% IK, jedoch bei Variante A maximal 300Euro/m² Netto-Grundfläche, Variante B 200 Euro/m² Netto-Grundfläche
Sozial Investieren: bis zu 100% der Investitionskosten, jedoch bei Variante A maximal 300Euro/m2 Netto-Grundfläche, Variante B 200 Euro/m2 Netto-Grundfläche
Kumulierung/Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig (siehe Merkblatt)
Kredite ab dem 01.01.2007 abrufbar; maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren; bei Darlehenslaufzeit 20 Jahre 3 tilgungsfreie Anlaufjahre



