Inhalt
Hintergründe der EnEV
Grundlagen
Eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Normen und Bestimmungen regeln die Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden und die Vorgehensweise der Berechnung. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle wesentlichen Vorschriften - die Vorschriften selbst zum Download finden Sie in der
tabellarischen Übersicht.
Energieeinspargesetz (EnEG)
Das Energieeinspargesetz ermächtigt die Bundesregierung, Verordnungen zur Energieeinsparung, wie z.B. die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erlassen.
Um den Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) gerecht zu werden, musste das Energieeinspargesetz in einigen Teilen modifiziert werden. Das Zweite Änderungs-Gesetz zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde am 7. September 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 8. September 2005 in Kraft.
Geschichte der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) trat am 01.02.2002 in Kraft. Sie hatte die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 und die „Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen“ kurz: Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) vom 04.05.1998 abgelöst.
Am 18.11.2004 trat eine Novellierung der EnEV in Kraft. Mit den Änderungen in der novellierten Fassung wurden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen sowie die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Anwendung der EnEV erhöht. Schwerpunkt war die Anpassung an den verbesserten Stand der Technik. Die dadurch notwendigen Änderungen wurden zum Anlass genommen, einige redaktionelle Klarstellungen vorzunehmen. Das grundsätzliche Anforderungsniveau wurde gegenüber der Fassung vom 01.02.2002 nicht verändert.
Im Rahmen der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die am 01.10.2007 in Kraft tritt, werden Energieausweise zukünftig auch für Bestandsgebäude zur Pflicht. Außerdem werden bei Nichtwohngebäuden Kühleinrichtungen und Kunstlicht im Rahmen der nun vorgeschriebenen Berechnung mit Hilfe der DIN V 18599 mit in die Betrachtung aufgenommen.
EnEV-Normen
Die Energieeinsparverordnung stützt sich auch auf Europäische Regelungen, bzw. auf deutsche Normen, die entsprechend dem Stand der Technik überarbeitet oder ergänzt werden. Zwei wesentliche Normen zur EnEV sind die DIN 4108 und die DIN 4701-10. Die DIN 4108 enthält Grundlagen zum Wärme-, Feuchte und Schlagregenschutz. In ihr sind die Anforderungen und Vorgaben für die Nachweise enthalten. Die DIN V 4701 Teil 10 wird benötigt, wenn man ermitteln möchte, ob ein Gebäude inklusive der installierten Anlagentechnik den in der EnEV vorgegebenen Primärenergie-Grenzwert einhält. Mit dem In-Kraft-Treten der Änderungs-Novelle der EnEV im Herbst 2004 wird auch die Anwendung der entsprechend zitierten neuen Ausgaben der DIN-Normen verpflichtend.
Um die energetische Bewertung von Nicht-Wohngebäuden um die Bereiche Beleuchtung, Lüftung und Kühlung zu erweitern und damit der EU-Gebäuderichtlinie gerecht zu werden, wurde eine neue Normenreihe mit zwölf Teilen erarbeitet, die künftig als Berechnungsgrundlage für Nicht-Wohngebäude dienen soll. Die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ soll es künftig ermöglichen, Gebäude und Systeme unter standardisierten Bedingungen vergleichen zu können.
Die EU-Gebäuderichtlinie
"Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden"
Die weitere Entwicklung energetischer Gebäudestandards ist in der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Richtlinie 2002/91/EG) beschrieben. Sie ist am 4. Januar 2003 in Kraft getreten. Die Richtlinie musste innerhalb von drei Jahren in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ schreibt nationale Regelungen mit Mindestanforderungen für den Energiebedarf von Gebäuden vor. Die Markttransparenz im Gebäudebestand soll durch die Einführung von Energieausweisen für neue und bestehende Gebäude gestärkt werden. Neu sind außerdem Anforderungen an Klimaanlagen und Beleuchtung in größeren Gebäuden.
Durchführungsverordnungen der Bundesländer
Für die Durchführung, Zuständigkeiten und Kontrolle der Anforderungen der EnEV sind die Bundesländer zuständig. Sie schreiben entsprechende Regelungen in Durchführungsverordnungen oder Erlassen fest.
Diese regeln z. B.,
- wer den Energiebedarfsausweis für Neubauten ausstellen darf,
- wer in welchem Umfang Nachrüstverpflichtungen kontrolliert,
- wie detailliert der Energiebedarfsnachweis durch die Behörde zu kontrollieren ist,
- die Zuständigkeiten bei der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen,
- die Verwendung von Bauprodukten und Anlagen.
- Sowohl für Planer und Bauherrn als auch für die Bauaufsichtsbehörden gibt eine solche Regelung Rechtssicherheit.

