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Zuständigkeiten für die Ausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird die hausverwaltende Dienststelle als Liegenschaftsnutzer im Vergabefall zum Vertragspartner des Contractors.
Die fachliche Durchführung der Ausschreibung obliegt jedoch den Bauverwaltungen der Länder, die die hausverwaltenden Dienststellen in allen Fragen der Ausschreibung fachlich beraten, begleiten und als Vergabestellen fungieren. Diese Zuständigkeit wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ende 2003 per Erlass festgelegt.
Im Einzelnen werden durch die Bauverwaltungen folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Inhaltliche Abstimmung der Ausschreibungsunterlagen mit der hausverwaltenden Dienststelle
- Vorbereitung der Vergabebekanntmachung
- Auswahl geeigneter Bieter auf der Grundlage des Teilnahmewettbewerbs (beim Energiespar-Contracting)
- Beantwortung fachlicher Fragen der Bieter während der Angebotsphase
- Leitung der Angebotsverhandlungen (beim Energiespar-Contracting)
- Angebotsbewertung und Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der Eigenbesorgung
- Erarbeitung eines Vergabevorschlages
- Vorbereitung der Vertragsunterlagen
Zusätzlich berät und unterstützt die dena die Bauverwaltungen fachlich in allen Phasen der Ausschreibung. Damit kann eine einheitlich hohe Qualität des Ausschreibungsmanagements sichergestellt werden, was eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Contracting-Projekten in Bundesliegenschaften ist.
Dort, wo der Bund über keine eigene Bauverwaltung verfügt, übernehmen die Bauverwaltungen der Bundesländer im Wege der Organleihe die Bauaufgaben des Bundes und damit auch das Ausschreibungsmanagement für Contracting. Eine Liste der zuständigen Stellen der Bauverwaltung für Contracting finden Sie
hier. ( 42 KB)

