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Übersicht über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten bundesweiten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor.
Förderkriterien im Rahmen der KfW-Förderprogramme für Wohngebäude
Die KfW fördert in hohem Umfang alle baulichen Maßnahmen, die zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz dienen. Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung sowie der energieeffiziente Neubau in mehreren Varianten. Die Förderung besteht aus Krediten, die durch Bundesmittel stark Zins verbilligt sind sowie aus Zuschüssen. Für die Sanierung bestand die Förderung hauptsächlich in dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das 2009 durch das Programm Energieeffizient Sanieren ersetzt wurde. Nach in Kraft treten der neuen Energieeinsparverordnung EnEV2009 sind die Anforderungen entsprechend verschärft worden. Es werden Komplettsanierungen zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen gefördert. Dabei muss sich der Bauherr zwischen der Kredit-und der Zuschussvariante entscheiden. Bei der Kreditvariante erhält der Bauherr einen Kredit zur Durchführung der Baumaßnahmen. Nach erfolgreicher Fertigstellung und Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erhält der Bauherr einen Tilgungszuschuss. Bei der reinen Zuschussvariante finanziert der Bauherr die Baumaßnahmen komplett selbst und erhält nach erfolgreicher Fertigstellung einen Zuschuss.
Für die Bewilligung der Förderung müssen energetische Anforderungen bei der Sanierung sowie beim Neubau erfüllt werden. Diese sind durch einzuhaltende Mindestwerte für den Primärenergiebedarf QP‘‘ sowie für den Transmissionswärmeverlust HT‘ definiert. Zusätzlich müssen einige technische Anforderungen erfüllt werden, so ist immer ein hydraulischer Abgleich bei der Heizungsanlege zu machen sowie eine Lüftungsanlage einzubauen.
Hohes Augenmerk wird auf die Qualitätssicherung bei Planung, Bauausführung und nach der Fertigstellung gelegt. So gibt es eine Sonderförderung für Baubegleitung durch einen Sachverständigen und zur Kontrolle der Luftdichtigkeit muss ein sogenannter Blower-Door-Test durchgeführt werden.
Energieeffiziente Altbausanierung (Wohngebäude):
Förderung im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" KfW-Nr. 151, 152, 430 (früher das
KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm und das KfW-Programm Wohnraum Modernisieren) nach den gestiegenden Anforderungen der EnEV 2009 „Wohnraum Modernisieren – Öko-Plus“ mit „Altersgerecht Umbauen“ bleiben erhalten. Wichtige Mindestwerte für den QP''sowie für den HT' müssen nach den Anforderungen des Referenzgebäudes berechnet werden.
Förderung von umfassender energetischer Modernisierung in 4 Standards:
- KfW-Effizienzhaus 85 (15% unter EnEV 2009-Neubauniveau)
- KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009-Neubauniveau)
- KfW-Effizienzhaus 115 (15% über EnEV 2009-Neubauniveau)
- KfW-Effizienzhaus 130 (30% über EnEV 2009-Neubauniveau)
- Die Anforderungen sind bezogen auf den Primärenergiebedarf. Die Anforderungen an die Gebäudehülle, den Transmissionswärmeverlust sind bei jedem der 4 Standards um je 15% geringer
- Der Standard KfW-Effizienzhaus 130 entfällt nach dem 30.06.2010.
Bei der Komplettsanierung kann die Kredit- oder die Zuschussvariante gewählt werden.
Besonderheiten der Kreditvariante (KfW-Programm-Nr. 151):
- zinsgünstiges Darlehen von max. 75.000 €/Wohneinheit für die energetisch bedingten Maßnahmen
- Tilgungszuschüsse bei Erreichung der Anforderungen der 4 Effizienzhausstandards nach der Sanierung gestaffelt zwischen 5 und 15%.
Besonderheiten der Zuschussvariante (KfW-Programm-Nr. 430):
- kein Darlehen, der Bauherr die Baumaßnahmen komplett selbst
- nach erfolgreicher Fertigstellung erhält er einen Zuschuss bei Erreichung der Anforderungen der 4 Effizienzhausstandards nach der Sanierung gestaffelt zwischen 10 und 20%, bei Einzelmaßnahmen 5% der anrechenbaren Kosten.
Neben der Komplettsanierung können auch Einzelmaßnahmen oder freie Maßnahmenkombinationen (KfW-Programm-Nr. 152 / 430) gefördert werden:
- Kreditvariante (KfW-Programm-Nr. 152): zinsgünstiges Darlehen von max. 50.000 €/Wohneinheit für die energetisch bedingten Maßnahmen
- kein Tilgungszuschuss
- der Zuschussvariante (KfW-Programm-Nr. 430): kein Kredit, nach erfolgreicher Fertigstellung erhält er einen Zuschuss nach der Sanierung gestaffelt von 5% der anrechenbaren Kosten.
Energieeffizient Sanieren – KfW-Sonderförderung (Programm-Nr. 431):
- Förderung von qualifizierter Baubegleitung während der Bauphase durch einen unabhängigen Sachverständigen zur Qualitätssicherung, Zuschüsse in Höhe von 50% der kosten bis zu 2.000 € pro Vorhaben
- Austausch von Nachtstromspeicherheizungen, Zuschuss von 200 € pro abgebautem Gerät
- Optimierung der Wärmeverteilung, Förderung von 25% der damit verbundenen Kosten
BAFA-Vor-Ort-Beratung
- Förderung einer umfassenden Energiesparberatung für Wohngebäude bis zum Bauantragsdatum 31.12.1994
- Zuschuss von z.Zt. 300 - 410 €/Gebäude, höchstens aber 50% der Beratungskosten
Weitere Infos unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
Energieeffizienter Neubau (Wohngebäude)
Förderung im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ KfW-Nr. 153, 154, (früher das Programm Ökologisches Bauen KfW–40 / KfW-60-Häuser)
Förderung des Neubaus von besonders energiesparenden Gebäuden in 2 Standards:
- KfW-Effizienzhaus 70 (30% unter EnEV 2009-Neubauniveau) und Passivhaus
- KfW-Effizienzhaus 85 (15% unter EnEV 2009-Neubauniveau)
- Die Anforderungen sind bezogen auf den Primärenergiebedarf. Die Anforderungen an die Gebäudehülle, den Transmissionswärmeverlust sind bei jedem der 2 Standards um je 15% geringer
- Der Standard KfW-Effizienzhaus 85 entfällt nach dem 30.06.2010 zinsgünstiges Darlehen von max. 50.000 €/Wohneinheit für die energetisch bedingten Maßnahmen
- zinsgünstiges Darlehen von max. 50.000 €/Wohneinheit
Energetische Sanierung (Nichtwohngebäude)
Wichtige Änderung: Ab 1.4.2009 wird das KfW-Programm
KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung durch das KfW-Programm Nr. 218 „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ ersetzt.
Förderung von energetischen Maßnahmen an folgenden kommunalen Einrichtungen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind:
- Schulen des ersten Bildungsweges,
- Schulsporthallen,
- Kindertagesstätten sowie
- Gebäude, der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden
Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 70 bzw. 100 % der Investitionskosten (max. 250 bis 350 € / m² NGF).
Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung
Förderung der Energetischen Sanierung von Gebäuden von allen gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind:
- Schulen des ersten Bildungsweges,
- Schulsporthallen,
- Kindertagesstätten sowie
- Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen nach § 2 Nr. 1 EnEV genutzt werden
Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 100 % der Investitionskosten (max. 250 bis 350 € / m² NGF).
Eine höhere Förderung ist im Rahmen des dena-Modellprojekts
Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen möglich.
Wärme aus erneuerbaren Energien wieder förderbar.
Hausbesitzer, die Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Solarthermieanlagen einbauen möchten, können ab dem 12. Juli 2010 wieder auf staatliche Unterstützung zählen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die qualifizierte Haushaltssperre für das Marktanzreizprogramm aufgehoben. Damit können Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung genutzt werden.
Stephan Kohler, Geschäftsführer der dena, begrüßte die Entscheidung: „Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmegewinnung eine der zentralen Säulen, wenn Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen will. Dafür brauchen wir die Anschubkraft der Förderung. Nur eine stetige und vor allem verlässliche Förderpolitik schafft es, Vertrauen und Investitionsbereitschaft im Markt aufzubauen“. Gleichzeitig forderte er die Bundesregierung auf, die Pläne zur Halbierung der für 2011 vorgesehenen Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu stoppen.
Mit der Aufhebung der Sperre verschärft die Bundesregierung die Bedingungen für die Förderung. Nur die innovativsten Technologien erhalten eine Förderung. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Die Förderung entfällt komplett für Anlagen im Neubau. Technologien, die bereits standardmäßig im Markt eingesetzt werden können oder sehr wirtschaftlich sind, erhalten ebenfalls keine Förderung mehr. Darunter fallen Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel. Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen, weniger effiziente Wärmepumpen erhalten also keine Förderung mehr. Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt. Die genauen Förderrichtlinien werden in Kürze auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
www.bafa.de bereitgestellt.
Hausbesitzer, die bis zum 3. Mai 2010 ihre Anträge eingereicht hatten, erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Wer allerdings seinen Antrag trotz der Sperre eingereicht hat (also zwischen 4. Mai und 11. Juli 2010), muss dies mit einem neuen Förderantrag wiederholen. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) bleibt weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits ausgeschöpft sind.
Weitere Informationen, darunter ein Hintergrundpapier, sind unter
www.erneuerbare-energien.de mit dem Stichwort „Marktanreizprogramm“ abrufbar. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.

