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Öko-Pflicht für Neubauten seit 1. April in Baden-Württemberg
Seit dem 1. April gilt die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen bei den Behörden nun eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über Erneuerbare Energien gedeckt werden.
Ab 2010 soll diese Öko-Pflicht nach dem Willen der Landesregierung auch für Altbauten gelten, wenn die Heizungsanlage ohnehin erneuert werden muss. Dort sollen dann mindestens 10 Prozent Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung beitragen.
Etwa ein Drittel der Kohlendioxidemissionen werden in Baden-Württemberg durch die Warmwasserbereitung und das Heizen von Wohngebäuden verursacht, so die Landesumweltministerin Tanja Gönner. In diesem Sektor könnten 50 Prozent und mehr der Treibhausgasemissionen durch einen verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien und eine verbesserte Energieeffizienz eingespart werden.
Baden-Württemberg ist das bundesweit erste Land, das eine solche Regelung zur Nutzung Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung eingeführt hat.
Die Originalmeldung des baden-württembergischen Umweltministeriums