Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden verbessert

Mit Wirkung vom 01.05.2008 wird die Richtlinie zum „Vor-Ort-Beratungsprogramm“ geändert. Damit werden die Bedingungen für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Energieberatungen im Rahmen dieses Programms erheblich verbessert. Auch ein Energieausweis darf nun in Zusammenhang mit dem Vor-Beratungsbericht erstellt werden.

 

Das Vor-Ort-Beraterprogramm, das durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird, fördert detaillierte Energieberatungen für Wohngebäude. Im Rahmen der Beratung wird ein umfassender Bericht über das Gebäude erstellt, in dem die energetischen Schwachstellen des Gebäudes aufgezeigt werden und der finanzielle Aufwand sowie die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen dargestellt werden.  

Mit der neuen Förderrichtlinie wird nun eine Vor-Ort-Beratung einschließlich Stromeinsparberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit bis zu 350 Euro bezuschusst. Des Weiteren ist es jetzt auch möglich, für separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht eine Förderung zu erhalten.

Eine weitere wichtige Änderung besteht im Wegfall der Förderschädlichkeit der Ausstellung eines Energieausweises. Das bedeutet, dass es nun zulässig ist, in Zusammenhang mit der Vor-Ort-Beratung und auf Basis der dabei erhobenen Gebäudedaten gleichzeitig einen Energieausweis für das Gebäude erstellen zu lassen.

Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde. Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten.

 

  • Die ausführliche Meldung auf den Seiten des BMWi
  • Eine Übersicht über die Änderungen im Förderangebot auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)