Gesetze zum Klimaschutz verabschiedet


© Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde

Am 18. Juni hat das Bundeskabinett das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Am 6. Juni wurde bereits das erste Paket vom Bundestag verabschiedet. Die Pakete beinhalten unter anderem eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV), eine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von Neubauten und eine Änderung der Heizkostenverordnung.

  

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni die EnEV 2009 und eine Novelle der Heizkostenverordnung auf den Weg gebracht:

EnEV 2009

Der neue Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält gegenüber der derzeit gültigen EnEV 2007 eine Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten sowie bei wesentlichen Sanierungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent. Ferner soll es eine Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten (z.B. Dämmung begehbarer, oberster Geschossdecken) sowie eine langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden geben. Auch der Vollzug der EnEV soll gestärkt werden, indem beispielsweise Schornsteinfeger bestimmte Nachrüstpflichten überprüfen und Baufirmen die Einhaltung der EnEV nach Abschluss ihrer Arbeiten schriftlich bestätigen.

Heizkostenverordnung (HeizKV)

In Zukunft müssen in vielen Mietgebäuden 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden. Bisher mussten mindestens 50 Prozent verbrauchsabhängig auf die Nutzer umgelegt werden, die verbleibenden 50 Prozent wurden pauschal auf alle Wohnungen gleich verteilt.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Am 6. Juni hatten bereits das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbares-Energien-Gesetz – EEG), das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb den Bundestag passiert.

Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) soll der Anteil Erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung von Gebäuden deutlich steigen. Wer seinen Neubau nach dem 31. Dezember 2008 fertigstellt, soll künftig verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil seines Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien (Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme) zu gewinnen. Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen. Besitzer von Alt- oder Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, sollen auch künftig für den freiwilligen Einsatz von Erneuerbaren Energien eine finanzielle Förderung vom Staat erhalten. In den Jahren 2009 bis 2012 will die Bundesregierung für solche Modernisierungsmaßnahmen bis zu 500 Millionen Euro jährlich bereit stellen.

Weitere Gesetze

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes soll die bisherigen Fördermöglichkeiten für KWK erweitern, um stärkere Investitionsanreize zu schaffen. Der Anteil des mittels KWK erzeugten Stroms an der gesamten Elektrizitätsproduktion soll bis 2020 von derzeit 12 auf etwa 25 Prozent erhöht werden. Das Fördervolumen der Bundesregierung beträgt bis zu 750 Millionen Euro jährlich.

Das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb ermöglicht jedem Stromverbraucher, künftig den Dienstleister zu wählen, der mit der Messung seines Strom- oder Gasverbrauchs beauftragt wird.

Darüber hinaus entschieden die Abgeordneten, dass der Anteil Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent erhöht werden soll.

Die Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages werden nun dem Bundesrat zugeleitet.

  • Mehr Informationen sowie die Verweise zu den jeweiligen Gesetzen auf der Website des Bundestages
  • Ausführliche Informationen zu EEG und EEWärmeG auf den Seiten des BMU
  • Das IEKP auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums inkl. Links zu den Gesetzen und Verordnungen