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EU: Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die Europäische Kommission kündigte an, die 2002 verabschiedete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden neu zu fassen.
Ziel dieser Maßnahme ist, bislang nicht genutztes Potenzial in Sachen Energieeinsparung zu aktivieren und nachhaltige Impulse für langfristige Investitionen und Arbeitsplätze zu geben.
Hierfür soll der Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeweitet werden, indem alle Altbauten bei größeren Renovierungsmaßnahmen in die Pflicht genommen werden. Bislang traf dies nur auf Gebäude mit einer Gesamtfläche von über 1.000 m2 zu. Außerdem soll ein System von Leistungsvergleichen („Benchmarks“) eingeführt werden.
Des Weiteren haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, Pläne zur Steigerung der Anzahl von Null- oder Niedrigenergiehäusern sowie Passivhäusern auszuarbeiten. Die europäische Kommission wird den Ländern unter anderem mit dem Informationsdienst „Buildings Platform“ bei der Umsetzung helfen. 2009 ist eine Initiative geplant, die ein größeres Bewusstsein für Einsparmöglichkeiten bei allen Beteiligten, von Behörden über die Bauindustrie bis zu den Bürgern wecken soll. Zudem sollen Investitionshindernisse durch die Einführung neuer Finanzierungsregeln überwunden werden.
Nach Schätzungen der Kommission, könnte die neu gefasste Richtlinie im Jahr 2020 Energieeinsparungen von 60 bis 80 Millionen Tonnen Rohöleinheiten bewirken, was einer Verringerung des EU-Energieverbrauchs um 5 bis 6 Prozent entspricht. EU-weit könne dies zu einer Einsparung von rund 5 Prozent CO2-Emissionen führen.
- Die Meldung auf den Seiten der Europäischen Kommission