Förderung für Austausch von Nachtstromspeicherheizungen bis 30. November beantragen

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) realisiert ein Modellvorhaben zum freiwilligen Austausch von Nachtstromspeicherheizungen durch energieeffiziente, klimafreundliche Alternativen.

Das Programm wird mit Beteiligung der Wohnungswirtschaft, insbesondere dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms durchgeführt.

In diesem Rahmen können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab einer Größe von sechs Wohneinheiten, die die Demontage ihrer Nachtstromspeicherheizungen im Zeitraum 2008 bzw. 2009 planen und durchführen wollen, Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät beantragen, wenn sie diese Heizungstypen außer Betrieb nehmen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung ist pro Eigentümer auf 50 Wohnungen begrenzt.

Ab 2020 wird nach der neuen Energieeinsparverordnung die Außerbetriebnahme alter Nachtstromspeicherheizungen Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten.

Anmeldungen können bis zum 30. November 2008 an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gerichtet werden. Auskünfte erteilt das Bundesamt unter der Telefonnummer  +49 (0)228  99 401 1642.