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Urteil des Bundesgerichtshofes zur Modernisierung
Der Bundesgerichtshof hat ein entscheidendes Urteil dazu gefällt, welche Maßnahmen als Modernisierung anzusehen sind.
In seinem Urteil VIII ZR 275/07 vom 24. September 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz eine Modernisierung darstellt. Laut Urteil gilt dies als eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, zu deren Duldung der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB verpflichtet ist.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt die Entscheidung des BGH. Bisher hätte Rechtsunsicherheit bestanden, ob lediglich Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs vom Mieter zu dulden seien. Nunmehr sei geklärt, dass auch Maßnahmen zur Einsparung von Primärenergie als Modernisierung im Sinne des Gesetzes gelten.
- Zur Pressemeldung des BGH
- Die Stellungnahme des GdW