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Änderungen in kommunalen KfW-Programmen ab 1.1.2009
In einigen KfW-Förderprogrammen für öffentliche Einrichtungen gelten ab 1.1.2009 inhaltliche und verfahrenstechnische Änderungen.
Das Programm „KfW-Kommunalkredit – Energetische Gebäudesanierung (156)“ wird zum 31.12.2008 geschlossen und durch das Programm „Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218)“ ersetzt. Erstmals wird damit die energetische Sanierung von kommunalen Schwimmhallen gefördert, die tagsüber überwiegend für den Schulsport sowie die Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Neu ist auch, dass energetische Einzelmaßnahmen mit bis zu 50 Euro je Quadratmeter Netto-Grundfläche gefördert werden können.
Das Programm „KfW-Investitionskredit Kommunen (208)“ ersetzt den „KfW-Kommunalkredit (146/246)“. Zusätzlich können Kommunen mit dem „KfW-Investitionskredit Kommunen – flexibel (209)“ ein neues, individuelles Finanzierungsprodukt wählen.
Bereits seit dem 1.11.2008 werden keine Direktkredite mehr an gemeinnützige Organisationsformen aus dem „KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung“ und dem „KfW-Kommunalkredit“ vergeben.
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