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MAP: Neue Fördersätze für Neubauten seit 1. März 2009
Zum 01. März 2009 wurden die Fördersätze für Neubauten im Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) gesenkt.
Seit dem Jahr 2008 unterstützt der Bund mit dem MAP den Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Für die Errichtung oder die Erweiterung von Biomasseanlagen, Solarheizungen und Wärmepumpen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder für größere Anlagen bei der KfW-Förderbank (KfW) Fördermittel beantragt werden.
Die Fördersätze wurden nun zum 01. März 2009 an das zum 01.01.09 in Kraft getretene Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) angepasst, das seit dem 01. Januar 2009 den Einsatz Erneuerbarer Energien für Neubauten vorschreibt. Deshalb wurden die Fördersätze wie folgt geändert:
- die Basisfördersätze für Solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen wurden um 25 Prozent gesenkt.
- Ab 01.07.09 werden luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW Nennwärmeleistung nur noch mit 500 Euro statt bisher 1.000 Euro je Anlage gefördert.
Für Wärmepumpen kann die Basisförderung durch Effizienzboni um 50 Prozent bzw. um 100 Prozent (abhängig von Baualter und Energieeffizienz des Gebäudes) erhöht werden.
Die geringeren Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde.
- Alle Änderungen im Detail hier auf der Webseite