Inhalt
Regierungsentwurf für Energieeffizienzgesetz in Verbändeanhörung
Unter großem Zeitdruck hat die Bundesregierung nunmehr einen Gesetzesentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz auf den Weg gebracht.
Das Energieeffizienzgesetz hätte schon im Mai 2008 in Kraft sein sollen. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz. Das Ziel ist, in den EU-Staaten bis 2017 rund neun Prozent der verbrauchten Energie einzusparen. Ende Januar hat die EU-Kommission gegen Deutschland und 19 weitere EU-Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung in Gang gesetzt. Deshalb versucht die Regierung, trotz Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ministerien, noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung auf ein Effizienzgesetz herbeizuführen.
Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz verlangt von den Mitgliedstaaten, nationale Einsparziele festzulegen, eine Einsparung des Energieverbrauchs von jährlich 1 Prozent anzustreben und den Markt für Energiedienstleistungen zu stärken. Mit dem geplanten Energieeffizienzgesetz sollen Verbraucher darin unterstützt werden, Energie effizienter zu nutzen und dadurch Kosten zu sparen.
Laut Gesetzentwurf, der jetzt zur Anhörung an die Länder und die Verbände gegangen ist, plant die Bundesregierung einen nationalen Einsparwert, der über die unmittelbare Vorgabe der Richtlinie hinausgeht. Er soll sich an dem energiepolitischen Ziel der Bundesregierung orientieren, bis zum Jahr 2020 die Energieproduktivität gegenüber dem Jahr 1990 zu verdoppeln.
- Die Originalmeldung des BMU