EU-Effizienzstandards für Umwälzpumpen

Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2009 im Rahmen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) Mindesteffizienzanforderungen für Umwälzpumpen beschlossen.

Betroffen sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen. Ab dem 1. Januar 2013 müssen extern installierte Umwälzpumpen die Anforderungen erfüllen, ab dem 1. August 2015 auch in neue Produkte integrierte Umwälzpumpen. Integrierte Umwälzpumpen in bestehenden Wärmeerzeugern sind bis zum 1. Januar 2020 von der Regelung ausgenommen.

Die Energieeffizienz der Pumpen wird mittels eines Energieeffizienz-Index (EEI) erfasst. Dieser stellt die Stromaufnahme bei verschiedenen Lastprofilen verglichen mit einer Referenzpumpe dar. Für den Zeitraum ab 1. Januar 2013 wurde ein EEI < 0,27 und ab dem 1. August 2015 ein EEI < 0,23 für externe Umwälzpumpen festgeschrieben. Die derzeit besten Umwälzpumpen erreichen einen EEI von ca. 0,20.

Die besonders effizienten elektronisch kommutierten Permanentmagnetmotoren (EC-Motoren) und eine selbsttätige Anpassung der Leistungsaufnahme (Drehzahlregelung) sollen so zum Standard werden.

Dadurch sollen der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 23 Terawattstunden pro Jahr sinken und rund 11 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxids vermieden werden. Der Umstieg auf eine elektronisch geregelte Umwälzpumpe mit EC-Motor soll einen typischen Haushalt jährlich um etwa 54 Euro entlasten.

Da der Wärmeerzeuger beim Austausch der Umwälzpumpe in der Regel die Sicherheitszulassung verliert, rät das Umweltbundesamt (UBA) Herstellern von Wärmeerzeugern und Umwälzpumpen sowie dem Fachhandwerk dazu, in den nächsten Jahren gemeinsam günstige Standardlösungen zu entwickeln, die einen sicheren und stromsparenden Heizbetrieb gewährleisten und gleichzeitig für das Fachhandwerk kein potenzielles Haftungsrisiko darstellen.