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Haftungsrisiken für Aussteller von Energieausweisen
Ab dem 1. Oktober 2009 tritt die Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft. Damit werden auch die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten erweitert.
Da empfiehlt es sich die Haftungsrisiken zu kennen und rechtzeitig für eine gute Absicherung zu sorgen. In welchen konkreten Fällen welches Haftungsrisiko besteht, lässt sich allerdings aufgrund der neuen Rechtslage und der noch fehlenden gerichtlichen Urteile zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend feststellen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat deshalb ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, das Energieausweisausstellern als Hilfestellung dienen soll.
Folgende Fragen werden im Rechtsgutachten erläutert:
- Welche Haftungsrisiken bestehen für Aussteller von Energieausweisen und wie können diese entsprechend abgesichert werden?
- Welche Schäden können durch einen fehlerhaften Energieausweis entstehen?
- Welche Versicherung empfiehlt sich für Aussteller von Energieausweisen?
Das vollständige Gutachten und eine detaillierte Zusammenfassung finden Sie im Internet.