Neue Bekanntmachungen zur Erstellung von Energieausweisen

Die neuen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu den Regeln der Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebestand sowie für Energieverbrauchskennwerte im Wohn- und Nichtwohngebäudebestand wurden veröffentlicht.

Die neuen Bekanntmachungen, die ab sofort die bisherigen Bekanntmachungen ersetzen, enthalten diverse neue Regelungen. Es ist nun z.B. auch ein Pauschalwert für den TWW-Anteil bei Verbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude möglich, und die Vergleichswerte der einzelnen Gebäudekategorien wurden an die Anforderungen der EnEV 2009 angepasst.

Die bisherigen Vergleichswerte sind ebenfalls zum Vergleich aufgeführt.
Des Weiteren gibt es z.B. zu der Leerstandsberechnung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden genauere Vorgaben, wie längere Leerstände zu berücksichtigen und der Leerstandsfaktor zu ermitteln ist.

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