Europäische Richtlinie mit verschärften Anforderungen an Gebäude und den Energieausweis

EU-Parlament und die EU- Mitgliedsstaaten haben sich auf den neuen Inhalt der  EU-Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden verständigt. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU geleistet werden.

Die wichtigsten Punkte der Änderungen der EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) sind :

  • Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis: Die Neufassung der EPBD wird vorschreiben, dass der Energiekennwert in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht werden und nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags Käufern bzw. Mietern der Energieausweis der Immobilie ausgehändigt werden muss.
  • Änderung der Maßnahmenpakete im Energieausweis: Der Energieausweis muss zukünftig zwei Maßnahmenpakete beinhalten. Ein Paket soll konkrete Maßnahmen für eine umfassende Sanierung enthalten, das andere  Vorschläge für einzelne Bauteile, die unabhängig von einer umfangreichen Sanierung durchgeführt werden können.
  • Qualitätssicherung von Energieausweisen: Alle Mitgliedsstaaten müssen ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise implementieren, die mit Stichproben kontrolliert werden. 
  • Experten für den Energieausweis: Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Energieausweise von unabhängigen Experten ausgestellt werden und diese in einer öffentlichen Liste zugänglich gemacht werden.
  • Verschärfung der Aushangpflicht: Zukünftig muss der Energieausweis in allen öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr ausgehängt werden, sofern diese größer als 500m² (bisher: 1.000m2) sind. 
  • Nullenergiehäuser  für Neubauten ab 2021: Ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Neubauten quasi Nullenergiehäuser. Verschärfte Regeln gelten für öffentliche Gebäude. 
  • 1.000-m²-Grenze bei Sanierungen: Wenn Gebäude einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, müssen alle Gebäude (vorher nur Gebäude über 1.000m²) oder Gebäudeteile Mindestanforderungen erfüllen, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt werden.

Genauere Information hierzu finden Sie unter www.zukunft-haus.info/enev