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Förderkonditionen des Marktanreizprogramms rückwirkend geändert
Das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt ist zum 22. Februar novelliert worden.
Wesentliche Bestandteile der Novelle sind:
- Rückwirkend zum 1. Januar wurde der Kesseltauschbonus (Förderung der Solaranlage bei gleichzeitiger Heizungserneuerung auf Brennwerttechnik) verlängert, er wird in reduzierter Form – 400 statt bisher 700 € - bis Ende des Jahres fortgeführt.
- Die Höchstsätze für Wärmepumpen wurden für Anträge, die ab dem 22. Februar 2010 gestellt werden (Antragseingang beim BAFA) um 20 Prozent reduziert.
- Der Bonus für Umwälzpumpen entfällt ab dem 30. Juni 2010 – Ausnahme besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen - im gleichen Zug wird der hydraulische Abgleich zur Pflicht.
Die Bedingungen für die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und verschärft. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2010. Ab dem 22. Februar 2010 (Antragseingang beim BAFA) wird kein Effizienzbonus mehr für Nichtwohngebäude entrichtet.
- Die vollständigen Förderbedingungen auf den Seiten des Bafa.