Bundesnetzagentur: Intelligente Zähler nur zusammen mit variablen Tarifen

Die Bundesnetzagentur hat in einem Positionspapier Mindestanforderungen an Strom- und Gaszähler formuliert, damit sie den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

Das Positionspapier soll den Unternehmen Rechtssicherheit verschaffen, welche Zählerkosten die Bundesnetzagentur als Teil der Netzentgelte anerkennt. Die darin beschriebenen neuen Zähler würden deutlich mehr Funktionalitäten als die bislang verwendete Technik bieten, etwa die Erfassung des Verbrauchs für bestimmte Zeiträume, die Zuordnungsmöglichkeit des Verbrauchs zu unterschiedlichen Tarifen sowie standardisierte Schnittstellen, um die erfassten Daten elektronisch zu übermitteln.

Außerdem hat die Bundesnetzagentur ein Festlegungsverfahren zur Nutzung von Standardlastprofilen eröffnet, mit dem die Rahmenbedingungen für die Einführung zeitvariabler Stromtarife verbessert werden soll. Nur durch das Angebot neuer variabler Tarife, die ein flexibles Nutzungsverhalten der Verbraucher belohnten, machten neue Zähler für den Verbraucher Sinn, betonte Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth. Da das heute gebräuchliche Standardlastprofil- und Bilanzierungsverfahren noch nicht auf ein verändertes flexibleres Nutzungsverhalten der Stromabnehmer ausgerichtet ist, sei das Angebot beispielsweise unterschiedlicher Tarife für die meisten überregionalen Stromanbieter bislang uninteressant. Auch die Vielzahl der unterschiedlichen technischen Anforderungen der Netzbetreiber sei für überregionale Stromanbieter ein Problem.