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Informationen zum Wärmegesetz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat Fragen und Antworten zum Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ins Netz gestellt.
Das Gesetz hat in der Vergangenheit häufig zu Interpretationsfragen geführt. Die Sammlung stellt eine unverbindliche Rechtsansicht des BMU dar. Es werden Fragen zur Nutzungspflicht, Kosten, Nachweispflicht, Fördermöglichkeiten und Bußgeldern behandelt.
- Zu den Fragen und Antworten zum EEWärmeG beim BMU