Erweiterte Suche



Bundesrat nimmt Stellung zum Klimapaket der Bundesregierung

Der Bundesrat hat in seiner 841. Plenarsitzung zu zahlreichen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms sind, Stellung genommen und Beschlüsse gefasst.

So sind die Änderungsvorschläge des Bundesrats zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor allem darauf ausgerichtet, die Erneuerbaren Energien noch stärker als vorgesehen zu fördern. Mehrfach schlagen die Länder höhere bzw. modifizierte Vergütungen für die verschiedenen Energieträger vor. Darüber hinaus fordert der Bundesrat eine Veränderung der Berichtspflicht von Elektrizitätsversorgern, damit die Haushaltskunden den Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien einfach erkennen können. Die geplanten Einzelmaßnahmen seien so zu optimieren, dass die mit dem Maßnahmenpaket insgesamt verfolgten energie- und klimapolitischen Ziele mit möglichst geringer Belastung für die Verbraucher und die Volkswirtschaft erreicht werden.

  • Externer Link Zur Stellungnahme (Drucksache 10/08) zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich.

 

Bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) unterstützt der Bundesrat nachdrücklich das übergeordnete Ziel, die CO2-Emissionen auch im Wärmebereich zu reduzieren. Er hält es für notwendig, das Gesetz technologie- und energieträgeroffener auszugestalten und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit in § 559 BGB (Regelung Mieterhöhung bei Modernisierung) Maßnahmen integriert werden können, die die Nutzung Erneuerbarer Energien gewährleisten, ohne Mieter einseitig oder unverhältnismäßig zu belasten.

  • Externer Link Zur Stellungnahme (Drucksache 9/08) zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

 

Wenige Tage nach dem Bundesratsbeschluss hat das EEWärmeG die erste Lesung im Bundestag passiert. Es wurde im Anschluss an die Ausschüsse verwiesen. Die Ausschüsse des Bundestages werden sich nun bis Mai mit dem Entwurf zum Wärmegesetz befassen, so dass das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden kann. Kernpunkt des aktuellen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer anteiligen Nutzungspflicht für Wärme aus Erneuerbare Energien in Neubauten – sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern als auch bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden.

Neben dem Einsatz von Solarthermischen Anlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungsanlagen ist auch eine ersatzweise Erfüllung der Verpflichtung durch eine Wärmeversorgung aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder die Unterschreitung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an den Primärenergiebedarf um 15 Prozent möglich.

Weiterhin hat der Bundesrat zu folgenden Gesetzesentwürfen Stellung genommen: