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Hintergrundtext

Energieausweis für Nichtwohngebäude: eine Chance für Bund, Länder und Kommunen

Berlin, 4. Juni 2009

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude kommt. Und damit die große Chance für die öffentliche Hand, durch Investitionen in die energetische Modernisierung den Energieverbrauch und die Energiekosten dauerhaft zu senken. Etwa 4,1 Milliarden Euro haben Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2007 für die Energieversorgung ihrer insgesamt 186.200 Liegenschaften ausgegeben – eine ernstzunehmende Belastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Heizenergiekosten sich seit dem Jahr 1995 aufgrund von Energiepreissteigerungen fast verdoppelt haben. Dabei entfallen mehr als 80 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs im Nichtwohngebäudebestand auf die Erzeugung von Wärme. Das macht gut zwei Drittel der Energiekosten aus. Die Lösung für die öffentliche Hand heißt: geringer Energieverbrauch im Gebäudebestand durch konsequente energetische Modernisierungen. Zehn Milliarden Euro stellt die Bundesregierung dieses Jahr im Rahmen des Konjunkturpakets II für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.

Instrument zur Ermittlung der Energieeinsparpotenziale.

Einsparpotenziale beim Energieverbrauch sind in öffentlichen Liegenschaften nach Einschätzung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) reichlich vorhanden, allerdings werden sie oftmals nur unzureichend genutzt. Bund, Länder und Kommunen könnten einen erheblichen Teil der Energiekosten einsparen, wenn sie die vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung ausschöpfen würden. Die Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und offen zu legen, ist der erste notwendige Schritt. Hilfestellung dabei kann der Energieausweis für Gebäude leisten, das neue gesetzliche Instrument für mehr Transparenz in Gebäuden. Nach der bereits erfolgten Einführung des Energieausweises für Wohngebäude wird nun ab dem 1. Juli 2009 der Energieausweis für Nichtwohngebäude Pflicht. In Gebäuden mit über 1.000 m² Nutzfläche, in denen Einrichtungen eine öffentliche Dienstleistung erbringen und die deshalb von vielen Menschen häufig aufgesucht werden, muss dann ein Energieausweis sichtbar angebracht werden. Die Aushangverpflichtung betrifft zum Beispiel Schulen, Universitäten, Rathäuser, Krankenhäuser und Arbeitsagenturen. Für alle anderen öffentlichen Liegenschaften sowie Nichtwohngebäude im privaten Besitz besteht die Energieausweispflicht nur dann, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden.

Die von den Eigentümern oft als belastend eingestufte Verpfichtung birgt großes Potenzial. Auch bei denjenigen Gebäuden, die keinen Energieausweis benötigen, kann sich ein Energieausweis lohnen. Denn als wichtige Informationsquelle setzt der Energieausweis genau dort an, wo es bislang Lücken gab. Mit dem Energieausweis können sich Bund, Länder und Kommunen unkompliziert einen fundierten Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudebestands, den tatsächlichen Energieverbrauch und die möglichen Einsparungen durch Modernisierungen verschaffen. Welche Sanierungen wirtschaftlich sinnvoll sind, zeigen die Modernisierungsempfehlungen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Ziele definieren.

Vor der Beauftragung eines Fachmanns mit der Erstellung eines Ausweises sollten die öffentlichen Eigentümer allerdings ihre Zielsetzung beim Energieausweis festlegen und sich bewusst für eine der beiden möglichen Varianten entscheiden – den Verbrauchs- oder den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis eignet sich sehr gut für eine Portfolioanalyse des Gebäudebestands. Mit verhältnismäßig wenig Aufwand lässt sich mit Hilfe des Verbrauchsausweises ein guter Überblick über den Energieverbrauch für Wärme und Strom in den einzelnen öffentlichen Liegenschaften gewinnen. Im nächsten Schritt werden die Energieverbräuche analysiert und die energetisch besonders schwachen Gebäude identifiziert. Eine Portfolioanalyse anhand von Verbrauchsausweisen ermöglicht damit die Priorisierung des Handlungsbedarfs.

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis macht der auf einer technischen Analyse des Gebäudes basierende Bedarfsausweis eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Gebäudequalität möglich. Die Einsparpotenziale durch Modernisierungen können so viel präziser ermittelt werden. Deshalb empfiehlt sich aus der Sicht der dena der Bedarfsausweis immer dann, wenn Eigentümer über eine Modernisierung ihrer Liegenschaften nachdenken und eine exakte Auskunft über den baulichen Zustand ihres Gebäudebestands benötigen. Ist der erste Schritt getan und der Gebäudebestand gründlich erfasst, gilt es praktikable Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in den öffentlichen Liegenschaften zu finden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die dena leistet dabei umfassende Hilfestellung und unterstützt die öffentliche Hand bei der Umsetzung von innovativen Projekten – von der energetischen Sanierung kommunaler Bestandsgebäude bis zur Nutzung eines Energie-Contractings. Hier zwei Beispiele:

dena-Modellvorhaben: Unsere Schule ist besser als ein Neubau.

Viele Schulgebäude in Deutschland stammen aus den 1960er/1970er Jahren und sind stark sanierungsbedürftig. Bauschäden am Gebäude, fehlende Wärmedämmung, veraltete Fenster und Anlagetechnik sorgen für erhebliche Energieverluste und hohe Energiekosten an den Schulen. Mehr als die Hälfte der jährlich anfallenden 2,6 Milliarden Euro Energiekosten für kommunale Gebäude entfallen auf Schulen. Erste Erhebungen zeigen, dass der durchschnittliche Energieverbrauch für die Heizwärme an einer Schule in Deutschland über 200 kWh/m² pro Jahr liegt. Nach der Sanierung könnte der durchschnittliche Energieverbrauch, so zeigen es beispielhafte Sanierungen, um rund 70 Prozent auf 60 kWh/m² pro Jahr reduziert werden. Es geht aber auch um mehr als finanzielle Einsparungen. Durch die Sanierung werden die Innenraumluft und der Nutzerkomfort an Schulen erheblich verbessert – davon profitieren dann Lehrer und Schüler.

Um energetisch anspruchsvolle und mittelfristig wirtschaftliche Sanierungsstandards mit marktgängigen Techniken zu testen und zu etablieren, startete die dena 2007 das Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen“. Derzeit werden im Modellvorhaben mehr als 80 öffentliche Gebäude energetisch saniert, so dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Werte um 20 bis 40 Prozent unterschreiten. Weitere 50 Projekte sollen dieses Jahr hinzukommen. Neben der Förderung aus besonders langfristigen und zinsgünstigen Krediten der KfW Förderbank profitieren die teilnehmenden Liegenschaften vor allem von Experten der dena, die die gesamte Planungs- und Bauphase sowie das Monitoring im Anschluss begleiten – ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung. Teilnehmen können in diesem Jahr auch Sanierungsvorhaben, die mit Mitteln des Konjunkturpakets II gefördert werden.

Energie-Contracting: Viel sparen, wenig investieren.

Aber auch ohne eigene Finanzmittel zu investieren, können Bund, Länder und Kommunen erheblich Energiekosten einsparen. Das Contracting als innovatives Finanzierungsmodell bietet öffentlichen Liegenschaften die Chance, die notwendige energetische Sanierung des Gebäudebestands mit Hilfe eines privaten Contracting-Partners ohne zusätzliche Investitionsmittel zu realisieren. Voraussetzung für das Zustandekommen einer Contracting-Partnerschaft: das Sanierungsvorhaben muss für den privaten Contractor rentabel sein. Mit dem Projekt „Contracting für Bundesliegenschaften“ konnte die dena zeigen, dass hohe Einsparungen kein Einzelfall sind: In mehr als dreißig Projekten wurden durchschnittlich Energiekosteneinsparungen von 38 Prozent erreicht. Rund 300 Millionen Euro könnten Bund, Länder und Kommunen durch Contracting pro Jahr einsparen.

Zahlreiche Studien und Praxisbeispiele belegen: Contracting lohnt sich – für Bund, Länder und Kommunen. Häufig jedoch sind die Vorteile des Contracting bei den Betreibern der Liegenschaft nur unzureichend bekannt. Um diese Informationsdefizite zu beheben, unterstützt die dena die öffentliche Hand bei der Realisierung von Contracting-Partnerschaften mit praxisorientierten Publikationen, diversen Rechen-Tools und zielgruppenorientierten Veranstaltungen. Mit den Leitfäden und Musterverträgen hat die dena in den letzten Jahren wichtige Standards bei der Ausschreibung und Vergabe von Contractingvorhaben gesetzt. Darüber hinaus entwickelt die dena praxisnahe Hilfestellungen für die öffentliche Hand zur Optimierung der Energieeffizienz. Ein Beispiel hierfür ist der „Contracing-Lotse für Kommunen“ der dena – ein Wegweiser bei der Vorbereitung und Durchführung von Contracting-Projekten.

Energieausweis setzt die richtigen Impulse.

Von den Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz profitieren aber nicht nur die Kassen der Kommunen, sondern alle Beteiligten: Handwerk und Industrie in der Region, die Umwelt und vor allem die Bevölkerung. Der Energieausweis gibt dafür die nötigen Impulse und wirkt richtungsweisend. An einer prominenten Stelle im öffentlichen Raum angebracht, sensibilisiert der Energieausweis für das Thema Energie und regt zu einem bewussten Umgang mit dem wertvollen Gut an. Mit dem Energieausweis ist der erste Schritt getan.

Pressekontakt

Olga Kahre

Tel: +49 (0)30 72 61 65-769

Fax: +49 (0)30 72 61 65-699

kahre@dena.de

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